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Einführung Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)

Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit Ende 2024 / Anfang 2025 die “neue” Wirtschafts-Identifikationsnummer (kurz W-IdNr) durch das Bundeszentralamt für Steuern eingeführt wird. Diese wird allen Unternehmen vom jeweiligen Finanzamt ohne Antrag stufenweise zugeteilt. Es ist somit wichtig, Ihr Impressum entsprechend anzupassen.

Wie erhalte ich die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

  • Wenn Sie schon eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für das Unternehmen haben, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der W-IdNr., da die W-IdNr. der USt-IdNr. entspricht. Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, wurden Sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Bekanntmachung darüber informiert, dass Ihre USt-IdNr. ab dem 03. Dezember 2024 zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist.

  • Soweit Sie keine Umsatzsteuer-ID haben, erhalten Sie eine Mitteilung über ELSTER.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) ist eine eindeutige und dauerhaft gültige Identifikationsnummer für Unternehmen. Sie dient der einheitlichen Erfassung und Identifikation von Unternehmen durch die Finanzverwaltung. Sie bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von etwaigen Unterbrechungen – bestehen und ändert sich auch bei Änderungen der Stammdaten (zum Beispiel Wohnadresse, Ort der Geschäftsleitung, Familienstand, Geschlecht, Namensänderung) nicht.

Wofür brauche ich diese?

Die W-IdNr ist notwendig für verschiedene steuerliche Zwecke und behördliche Vorgänge. Sie wird unter anderem bei Steueranmeldungen, Steuererklärungen und Betriebsprüfungen verwendet. Zudem dient sie der Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsprozessen. Die W-IdNr. soll langfristig zu Vereinfachungen in Steuer- und Verwaltungsverfahren führen. Sie wird nach und nach auf Anträgen, Formularen und Vordrucken der Finanzverwaltung verwendet. Damit rückt die Umsetzung des sog. “Once-Only-Prinzip”, wonach Steuerpflichtige nur noch an einer Stelle Angaben machen oder Daten übermitteln müssen, ein großes Stück näher. Interessanterweise steht diese ID bereits seit ca. 10 Jahren in zahlreichen Steuergesetzen.

Warum muss diese ins Impressum?

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen muss die W-IdNr in das Impressum Ihrer Website und Ihrer Geschäftsunterlagen aufgenommen werden. Dies trägt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen korrekt identifiziert werden kann. Die Aufnahme ist zudem in § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG gesetzlich vorgeschrieben.
Für weitere Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer besuchen Sie bitte die Webseite des Bundeszentralamts für Steuern mit weiteren Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer.