Wie können wir helfen?
Umstellung auf E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen in einem maschinenlesbaren Format empfangen und verarbeiten zu können. Diese Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie, die auf die Förderung der Digitalisierung und Effizienz im Rechnungswesen abzielt.
Im Rahmen der neuen E-Rechnungspflicht müssen Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt werden, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht, wie z. B. das XRechnung- oder ZUGFeRD-Format.
Wichtig:
- Wir weisen darauf hin, dass wir Rechnungen per E-Mail nur verarbeiten können, wenn diese in einem technisch konformen Format vorliegen.
- Für eingehende Rechnungen nutzen wir bereits seit längerem buchhaltung@website-check.de
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in unserem Blogbeitrag sowie unter: www.e-rechnung-bund.de/e-rechnung/unterschied-zwischen-papier-pdf-und-erechnung/