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Ein Konzern / Ein Unternehmen – aber mehrere Internetseiten: brauche ich dann für jede Internetseite eigene Rechtstexte?

Wir erhalten immer wieder Anfragen von Unternehmensgruppen oder Konzernen, die mehrere Internetseiten betreiben. Hier stellen sich die Verantwortlichen die Frage, ob für jede Internetseite eigene Rechtstexte benötigt werden. Wir klären dazu auf.

Grundsätzlich muss man hier unterscheiden. Jedoch gilt aus der Praxiserfahrung folgende Regel:

Wir empfehlen, jede URL einzeln prüfen zu lassen.

Warum ist das unsere Meinung?

  1. Sofern ein Konzern / ein Mutterunternehmen mehrere Internetseiten betreibt, wird das Impressum gleich ausfallen; es handelt sich schließlich um die selben Unternehmensdaten.
    Wichtiger in diesem Zusammenhang ist jedoch die Frage nach einer passenden Datenschutzerklärung. Diese muss individuell auf die Gegebenheiten der Internetseite angepasst sein.
    Hierzu folgendes Beispiel:
    – Die Unternehmens GmbH betreibt eine Hauptseite. Hier wird das Unternehmen und das gesamte Portfolio präsentiert. Es ist ein Kontaktformular auf der Seite eingebaut; ebenso eine Google Map.
    – Darüber hinaus gibt es eine Landingpage, die ein konkretes Produkt bewirbt. Hier sind Produktvideos eingebaut.
    – Zu guter Letzt betreibt die Unternehmens GmbH eine weitere Landingpage, auf der man sich in einen Newsletter eintragen kann. Hier läuft Google Analytics zu Marketingzwecke im Hintergrund.

    All dies muss in den jeweiligen Datenschutzerklärungen individuell erfasst sein.

  2. Das Selbe gilt um so mehr, sofern es sich um mehrere Internetseiten von unterschiedlichen Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe handelt.
    – Die Unternehmens GmbH & Co.KG hat eine Internetseite.
    – Das Produkt wird von der Unternehmen2 GmbH auf einer Landingpage beworben.
    – Die Unternehmens GmbH & Co.KG ist Teil der Unternehmensgruppe AG. Dieser Konzern hat ebenfalls einen eigenen weltweiten Internetauftrifft.

    Neben den jeweiligen Datenschutzerklärungen muss auch das jeweilige Impressum korrekt einzusehen sein.

Um diese Gegebenheiten für Sie und Ihr/e Unternehmen korrekt abzubilden, empfehlen wir die Beauftragung von Website-Check für Ihrer URLs -> www.website-check.de 

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