Einbindung von Google Fonts ist rechtswidrig.
Das Landgericht München entschied in einem neuen Urteil (Az. 3 O 17493/20): Das Einbinden von Schriftarten von Google-Servern ohne Zustimmung stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Zudem sind aber auch andere CDNs (Content Delivery Network) von der Entscheidung des LG München betroffen. Wir klären auf.
Urheberrechtsreform – Wichtige Informationen für Webseitenbetreiber