Einbindung von Google Fonts ist rechtswidrig.
Das Landgericht München entschied in einem neuen Urteil (Az. 3 O 17493/20): Das Einbinden von Schriftarten von Google-Servern ohne Zustimmung stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Zudem sind aber auch andere CDNs (Content Delivery Network) von der Entscheidung des LG München betroffen. Wir klären auf.
Künstliche Intelligenz: Neue Verordnung in der EU tritt in Kraft