News

Neue Standardvertragsklauseln ab 27.09.2021 verpflichtend

Neue Standardvertragsklauseln ab 27.09.2021 verpflichtend Neue Standardvertragsklauseln ab 27.09.2021 verpflichtend
Autor: Stud. jur. Christine-Cathérine Wünstel

Veröffentlicht: 18.11.2021

Bereits in einem der letzten Blogbeiträgen im August haben wir über die neuen Standardvertragsklauseln aufgeklärt (hier nochmal zum Nachlesen: Neue Standardvertragsklauseln: Das müssen Sie jetzt tun – Website-Check.de): Jetzt gibt es Neuigkeiten zur Umsetzung.

Lesen Sie nachfolgend bei unseren Kollegen weiter, was es noch zu beachten gibt: SCC – Neue Standardvertragsklauseln ab 27.09.2021 verpflichtend – DSGVO | Datenschutzrecht-Blog | BLOG (dury.de)

“Ab dem 27.09.2021, dürfen in allen neuen Verträgen für eine internationale Datenübermittlung in unsichere Drittstaaten nur noch die neuen SCC verwendet werden. Die 3 monatige Umstellungsfrist für Neuverträge endet dann. 

Für Altverträge gilt die Übergangsfrist von 18 Monaten, gerechnet ab dem 27.06.2021.

Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie selbst bei Unterzeichnung eines Vertrages mit den neuen SCC nicht automatisch eine  rechtskonforme Vertragsgrundlage für die internationale Datenverarbeitung / den Datenexport schaffen, denn trotz Abschluss eines Vertrages mit den neuen SCC müssen Sie weitere technische Maßnahmen ergreifen, um einen Datenverarbeitungsvorgang mit Drittlandbezug auf ein Datenschutzniveau zu heben, das dem europäischen Datenschutzniveau entspricht

Im Ergebnis können also auch die neuen Standarddatenschutzklauseln die große Rechtsunsicherheit im Hinblick auf den Datentransfer in Drittstaaten nicht beseitigen, die seit dem Schrems-II-Urteil des EuGHs besteht.”