Der europäische Gesetzgeber zieht die Daumenschrauben für den Online-Handel an – diesmal im Dienste der Transparenz und Nachhaltigkeit. Wer einen Online-Shop betreibt, sollte sich den 27. September 2026 rot im Kalender markieren. Ab diesem Datum müssen Händler EU-weit neue Informationspflichten erfüllen, die direkt das Design des Shops und die Produktseiten betreffen.
Ziel der EU ist es, dass Verbraucher auf den ersten Blick verstehen, welche Rechte sie haben und wie lange ein Produkt tatsächlich hält. Das Mittel der Wahl: Ein neuer harmonisierter Hinweis und ein harmonisiertes Etikett.
Das ewige Missverständnis: Gewährleistung vs. Garantie
Warum dieser bürokratische Aufwand? Die EU-Kommission hat festgestellt, dass viele Verbraucher den Unterschied zwischen der gesetzlichen Mängelhaftung (Gewährleistung) und einer freiwilligen Garantie nicht kennen. Oft wissen Kunden nicht einmal, dass sie gesetzlich zwei Jahre lang abgesichert sind, wenn ein Produkt fehlerhaft ist.
Um dieses Wissensdefizit zu beheben und gleichzeitig langlebige Produkte zu fördern, führt die EU zwei visuelle Elemente ein, die Sie als Händler zwingend in Ihren Shop integrieren müssen.
- Der harmonisierte Hinweis (Pflicht für alle)
Jeder Händler muss künftig gut sichtbar darauf hinweisen, dass für alle Waren eine gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren gilt.
- Was ist das? Ein allgemeiner Reminder an die gesetzlichen Rechte des Kunden.
- Wo muss er hin? Im Online-Shop muss dieser Hinweis prominent platziert werden – beispielsweise im Footer, im Checkout-Bereich oder gut sichtbar auf der Startseite. Es reicht nicht mehr aus, dies nur in den AGB oder im Impressum zu verstecken.
- Gestaltung: Das Design ist strikt vorgegeben. Es darf nicht verändert werden, um eine einheitliche Wahrnehmung in der gesamten EU zu gewährleisten.
- Das harmonisierte Etikett (Pflicht bei Haltbarkeitsgarantien)
Hier wird es spezifischer: Bietet der Hersteller für ein Produkt eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie an, die über die gesetzlichen zwei Jahre hinausgeht (und ohne Aufpreis gewährt wird), muss dies durch ein spezielles Label gekennzeichnet werden.
- Was ist das? Ein visuelles Siegel, das dem Kunden signalisiert: „Dieses Produkt hält garantiert länger als 2 Jahre.“
- Wo muss es hin? Direkt zum Produkt. Im E-Commerce bedeutet das eine Platzierung in unmittelbarer Nähe des Produktbildes oder des Preises.
- Inhalt: Das Etikett zeigt unter anderem die Dauer der Garantie in Jahren und enthält einen QR-Code, der auf weitere Informationen verweist.
Technische Umsetzung und Barrierefreiheit
Interessant für die IT-Abteilung: Die neuen Labels müssen in vielen Fällen nicht nur „irgendwie“ eingebunden werden, sondern auch barrierefrei sein. Das bedeutet, sie müssen für Screenreader lesbar sein und hohe Kontrastwerte aufweisen. Bei der Darstellung auf Bildschirmen ist oft eine farbige Wiedergabe Pflicht, während im stationären Handel Schwarz-Weiß-Drucke unter Umständen erlaubt sind, sofern die Lesbarkeit nicht leidet.
Fazit
Der 27. September 2026 klingt noch fern, doch die Anpassung von Shop-Templates und die Einpflege der Daten für das harmonisierte Etikett werden Zeit kosten. Händler sollten frühzeitig prüfen, für welche Produkte Herstellergarantien bestehen und ihre Shop-Software auf die neuen Darstellungsmöglichkeiten vorbereiten. Wer die Frist verpasst, riskiert Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände, da Verstöße gegen Informationspflichten im E-Commerce ein beliebtes Ziel für Rechtsstreitigkeiten sind

