News

Aktuell: Google Fonts & Abmahnung

Aktuell: Google Fonts & Abmahnung Aktuell: Google Fonts & Abmahnung
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 21.10.2022

Derzeit erreichen uns sehr viele Fragen zum Thema Google Fonts

Noch immer haben viele Website – & Onlineshop-Betreiber nachladende Schriften, z.B. Google-Fonts, NICHT lokal eingebunden und laufen somit Gefahr einer Abmahnung bzw. haben eine solche „bereits“ erhalten.
Wir verweisen hier auch nochmals auf unseren ausführlichen Newsletter zum Thema „Google Fonts und dem lokalen Einbinden“ vom 11.08.2022.

Hier unser Tipp:

Bitte binden Sie am besten sofort alle verwendeten – nachladende Schriftarten lokal ein.
-> Nachladende Schriften lokal hosten – Sonst ist die Gefahr einer Abmahnung sehr hoch.

Was ist das Problem?

Häufig laden Websites „Google Fonts“ direkt beim Seitenbesuch, ohne dass der Webseitenbetreiber vorher eine Einwilligung bei seinen Website-Besuchern einholt. Eine Einwilligung kann über ein funktionierendes Cookie-Banner generiert werden.

Erst wenn der Website-Besucher solch eine Einwilligung abgibt, darf Google diese Fonts auf der Website laden. Zuvor muss der Webseitenbetreiber „Google Fonts“ sperren oder am besten lokal hosten. Das gleiche Problem besteht auch bei anderen extern in Websites eingebundenen Inhalte von US-Diensten wie z.B. Google Analytics.

Auch wenn wir weiterhin der Auffassung sind, dass eine Einwilligung in die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA rechtlich auf sehr wackeligen Beinen steht [vgl. https://www.dury.de/datenschutzrecht…/privacy-shield-eugh] ist diese Vorgehensweise immer noch besser als rechtlich problematische Dienste auf berechtigte Interessen zu stützen.
Bei Google Fonts ist eine lokale Einbindung möglich:
(vgl. https://fonts.google.com/knowledge/using_type/self_hosting_web_fonts.

Das Problem bei „Google Fonts“ ist,
dass die Schriftarten zum Teil ohne das „aktive“ Wissen des Seiten Betreibers nachgeladen werden.
Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn „Google Fonts“ von anderen Plug-ins und Webdiensten nachgeladen wird.

Gerade die Einbindung von „Google-Diensten“ birgt das Risiko, dass auch die Schriftarten vom Google-Server nachgeladen werden. Aber auch andere Plug-ins, Themes und Templates verwenden oft Google Fonts.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Google Fonts
und einer Abmahnung bzgl. Google Fonts finden Sie bei unserem Partner:
DURY LEGAL Rechtsanwälte
schadensersatzforderungen-durch-privatpersonen-wegen-der-einbindung-von-google-fonts

 

Bildquelle: Bild von canva