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Datenschutzprüfung durch das BayLDA: Was Unternehmen beachten sollten

Datenschutzprüfung durch das BayLDA: Was Unternehmen beachten sollten Datenschutzprüfung durch das BayLDA: Was Unternehmen beachten sollten
Autor: Website-Check Redaktion

Veröffentlicht: 14.03.2024

Das BayLDA führt derzeit eine anlasslose Kontrolle von mehr als 350 Webseiten und 15 Apps durch. Diese Schwerpunktprüfung zielt darauf ab, die Einhaltung der Datenschutzanforderungen sicherzustellen. Zufällig ausgewählte Website- und App-Betreiber werden untersucht; und es ist möglich, dass diese Kontrollen fortgesetzt werden.

 

Verfahren und Vorgehen des BayLDA

Die Auswahlkriterien für die Überprüfung der Unternehmen durch das BayLDA sind derzeit nicht transparent. Es wird vermutet, dass Beschwerden über die Webseite des BayLDA zur Auswahl der betroffenen Unternehmen geführt haben könnten. Die betroffenen Unternehmen erhalten von BayLDA ein Schreiben, das sie zur Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist auffordert. Dabei werden bereits rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeantwortung angedroht.

 

Reaktion der Unternehmen

Betroffene Unternehmen sollten diese Schreiben ernst nehmen und angemessen darauf reagieren. Es ist ratsam, eine fundierte Stellungnahme zu verfassen und sich über die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Klaren zu sein. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit einem Experten für Datenschutzrecht abzustimmen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

 

Fragen und Anforderungen des BayLDA

Das BayLDA verlangt in seinem Schreiben Auskunft über die Speicherung von Daten in Endgeräten gemäß § 25 TTDSG, insbesondere über die Speicherung und Auslesung von Cookies. Die Unternehmen werden gebeten, ihre Methoden zur Einholung von Einwilligungen darzulegen und die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung gemäß der DSGVO anzugeben.

 

Fazit und Empfehlungen

Unternehmen sollten Aufforderungen zur Stellungnahme seitens der Datenschutzbehörden ernst nehmen, da diese mit Sanktionen und Bußgeldern verbunden sein können. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Beantwortung solcher Schreiben von einem Fachanwalt für Datenschutzrecht beraten zu lassen, um das rechtliche Risiko abzuschätzen und angemessen zu reagieren.

Bildquelle: Bild 3219129 von BiljaST auf pixabay