Das BayLDA führt derzeit eine anlasslose Kontrolle von mehr als 350 Webseiten und 15 Apps durch. Diese Schwerpunktprüfung zielt darauf ab, die Einhaltung der Datenschutzanforderungen sicherzustellen. Zufällig ausgewählte Website- und App-Betreiber werden untersucht; und es ist möglich, dass diese Kontrollen fortgesetzt werden.
Geschäftsführer hat kein Anonymitätsrecht im Handelsregister