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Negative Google-Bewertungen – löschen lassen?

Negative Google-Bewertungen – löschen lassen? Negative Google-Bewertungen – löschen lassen?
Autor: Website-Check Redaktion

Veröffentlicht: 24.04.2024

Effektive Maßnahmen gegen unzutreffende Google-Bewertungen

Negative Bewertungen auf Plattformen wie Google, Amazon, Yelp und Kununu können nicht nur lästig sein, sondern auch erheblichen Ruf- und Geschäftsschaden verursachen. Online-Bewertungen sind oft der erste Eindruck, den potenzielle Kunden von einem Unternehmen erhalten. Selbst Behörden bleiben nicht vor negativen Einträgen verschont. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie unter bestimmten Bedingungen gegen unzutreffende Google-Bewertungen vorgehen können.

Richtiger Umgang mit negativen Rezensionen

Es ist im Allgemeinen nicht ratsam, auf ungerechtfertigte negative Bewertungen zu antworten. Manche negative Rückmeldungen können jedoch konstruktiv sein und berechtigte Kritik enthalten. In solchen Fällen bietet eine Antwort die Möglichkeit, sich als kundenorientiertes Unternehmen zu präsentieren. Bei ungerechtfertigten Bewertungen ist eine Reaktion jedoch nicht angebracht, da dies kontraproduktiv sein und spätere Löschungsversuche erschweren kann.

Hingegen ist es immer angebracht, auf positive Bewertungen zu antworten. Dies erfreut nicht nur den Verfasser, sondern hinterlässt auch bei anderen Lesern einen positiven Eindruck von Ihrem Engagement für Ihre Kunden.

 

Option 1: Eigenständiger Löschungsversuch von Google-Bewertungen

Eigenständige Löschungsversuche bei Google können ungewiss ausgehen und zu weiteren Problemen führen. Die Beauftragung eines Anwalts erhöht die Erfolgsaussichten erheblich, da rechtlicher Druck auf Google ausgeübt werden kann. Ein Anwalt kann effektiv auf die Löschung ungerechtfertigter Bewertungen hinwirken und bei der Kommunikation mit Google helfen.

Sie können eigenständig versuchen, eine Löschung bei Google zu beantragen. Hierzu loggen Sie sich in Ihr Google My Business-Konto ein, suchen die betreffende Rezension heraus und nutzen entweder das Dreipunkte-Menü, um die Bewertung als „unangemessen“ zu markieren oder verwenden das von Google bereitgestellte Formular. Google wird die Rezension jedoch nur entfernen, wenn sie gegen die eigenen Richtlinien verstößt.

Es bleibt jedoch unklar, wie und wann Google auf Ihren Antrag reagiert. Oftmals erfolgt eine standardisierte Antwort von Google, die die Bewertung als akzeptabel einstuft. Fehler bei der Beantragung können dazu führen, dass die Rezension nicht überprüft wird oder sogar als unlöschbar betrachtet wird. Aus diesem Grund wird davon abgeraten, eigenständige Löschungsversuche zu unternehmen. Es ist empfehlenswert, bereits zu Beginn der Kontaktaufnahme mit Google einen Anwalt hinzuzuziehen.

Option 2: Anwalt hinzuziehen

Die Beauftragung eines Anwalts erhöht in der Regel die Erfolgschancen deutlich. Ein Anwalt kann mithilfe geeigneter rechtlicher Argumente Druck auf Google ausüben und aktiv auf die Entfernung ungerechtfertigter negativer Bewertungen hinwirken. Google ist sich bewusst, dass sie bei der Ignorierung eines begründeten Löschungsantrags mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Daher ist ein Anwalt oft in der Lage, erfolgreich die Beseitigung der unzulässigen negativen Bewertung aus dem Unternehmensprofil zu erwirken.

 

Kann ich gegen jede Bewertung vorgehen?

Nicht jede negative Google-Bewertung kann entfernt werden. Die Meinungsfreiheit gestattet es den Bewertern, ihre Ansichten zu äußern, selbst wenn sie negativ sind. Unternehmer müssen im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit Kritik akzeptieren, sofern sie sich im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt. Diese Freiheit hat jedoch ihre Grenzen; insbesondere zum Schutz der persönlichen Ehre.

Zunächst muss geprüft werden, ob eine Bewertung eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung darstellt. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, während Meinungsäußerungen grundsätzlich geschützt sind, solange sie nicht diffamierend sind.

Ein Beispiel hierfür sind 1-Sterne-Bewertungen ohne jegliche Begründung. Solche Bewertungen sind im Grundsatz durch die Meinungsfreiheit geschützt. Sie können jedoch das Persönlichkeitsrecht des Unternehmers verletzen, insbesondere wenn der vermeintliche Kunde nie Kontakt mit dem Unternehmen hatte. Google ist dazu verpflichtet, Nachforschungen anzustellen, wenn es von möglichen Rechtsverletzungen erfährt.

 

Fazit

Bei ungerechtfertigten negativen Bewertungen ist eine schnelle Reaktion notwendig, um den Ruf- und Geschäftsschaden zu minimieren. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie bei der effektiven Gegenwehr gegen negative Bewertungen unterstützen. Die Prüfung der Rechtslage und die Kommunikation mit dem Bewertungsportal kann dieser übernehmen, um die Chancen auf eine Löschung zu maximieren. Wenn Mitarbeiter mit Klarnamen in Bewertungen genannt werden, sollten sofort entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

 

Website-Check-Service: Website-Check kooperiert mit Dury Legal Rechtsanwälte

Bei ungerechtfertigten negativen Bewertungen ist eine schnelle Reaktion notwendig, um den Schaden zu minimieren. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie dabei unterstützen, effektiv gegen solche Bewertungen vorzugehen. Kunden von Website-Check profitieren von einem kostenlosen Erstgespräch mit Dury Legal Rechtsanwälte, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Expertenteam gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Bildquelle: Bild 76517 von Simon auf pixabay