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Widerrufsrecht für digitale Inhalte und Downloads – Verkauf von digitalen Inhalten auf nichtkörperlichen Datenträgern

Widerrufsrecht für digitale Inhalte und Downloads – Verkauf von digitalen Inhalten auf nichtkörperlichen Datenträgern Widerrufsrecht für digitale Inhalte und Downloads – Verkauf von digitalen Inhalten auf nichtkörperlichen Datenträgern
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 13.10.2014

ausgelesen sylvi bechle photocase comSeit dem 13.06.2014 ist die Novellierung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Die finale Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie des Parlaments und des Rates erfolgte in Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013. Es änderte mit Wirkung vom 13. Juni 2014 einige deutsche Gesetze. Neu gefasst wurden dabei unter anderem die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern in §§ 312 g, 355 ff. BGB sowie Artikel 246 a § 1 EGBGB. Darunter fallen auch Verträge über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger (CD, etc.) geliefert werden. Heute erklären wir Ihnen, wie sich die aktuelle Rechtslage in Bezug auf digitale Güter und Downloads entwickelt hat. Bildnachweis: ausgelesen © sylvi.bechle – photocase com

Was sind digitale Inhalten im Sinne des Gesetzes?

§ 312f Abs. 3 BGB enthält eine Definition über „digitale Inhalte“, welche aus Art. 2 Nr. 11 der Verbraucherrechterichtlinie stammt.
Danach sind digitale Inhalten Daten, die digital hergestellt und bereitgestellt werden. Hierunter fallen also insbesondere Software, Apps, Musik und E-Books.

Änderungen bzgl. der Informationspflichten vor Vertragsschluss in Bezug auf den Kauf von digitalen Inhalten

Unternehmer sind im Online-Handel verpflichtet, gegenüber dem Verbraucher eine Angabe der wesentlichen (kaufentscheidenden) Merkmale der Ware vorzunehmen.

Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist nun ab dem 13.06.14 in Artikel 246 a Absatz 1 EGBGB klar definiert, welche Merkmale der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher beim Kauf von „digitalen Inhalten“ (egal ob auf körperlichen oder nicht-körperlichen Datenträgern) angeben muss:

Nr. 14: die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte

 

Nr. 15: soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen.

Konkret bedeutet das, dass folgende Fragen durch entsprechende Angaben beantwortet werden müssen:

1. Wie können die digitalen Inhalte verwendet und eingesetzt werden?

z.B. wie kann die Videodatei wiedergegeben werden?

2. Sind technische Schutzmaßnahmen vorhanden?

– z.B. durch einen Regionalcode bei DVD-Video und Blu-ray Discs.

3. Ist eine notwendige Zusammenarbeit von verschiedenen Systemen Voraussetzung dafür, dass der digitale Inhalt verwendet werden kann?

– z.B. das zum Verkauf stehende Programm läuft nur unter bestimmten Betriebssystemen, wobei hier nicht auf veraltete, kaum noch genutzte Systeme abgestellt werden kann.

Änderungen bzgl. des Widerrufsrechts nach dem 13.06.2014

Nach Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie steht nun Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei dem Kauf von digitalen Inhalten zu.

Unterscheidung des Beginns der Widerrufsfrist:

Hierbei sind zwei Varianten denkbar:

1. Kauf von digitalen Inhalten auf einer körperlichen Datenträgern (z.B. DVD):

Hierbei handelt es sich um einen reinen Kaufvertrag bzgl. einer Ware. Die Frist zum Widerruf beginnt gem. § 356 Absatz 2 Nr. 1 BGB mit der Lieferung der Sache.

2. Kauf von digitalen Inhalten auf einem nicht-körperlichen Datenträger (z.B. Streaming, Download, etc.):

Die Frist zum Widerruf beginnt schon bei Vertragsschluss, § 356 Absatz 2 Nr. 2 BGB

Ausschluss des Widerrufsrechtes:

Gem. § 356 Absatz 5 BGB kann ein Unternehmer das Widerrufsrecht jedoch bei dem Kauf von Inhalten auf nicht-körperlichen Datenträgern erlöschen lassen:

„Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

 

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und

 

2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.“

Mit dieser Vorschrift sollen Missbräuche des Widerrufsrechts und einer damit einhergehenden Verzögerung der Erfüllung seitens des Unternehmers, vorgebeugt werden. Eine Aufnahme einer entsprechenden Klausel in die AGB sowie eine voreingestellte „Opt-In“ Schaltfläche dürfte als nicht ausreichend angesehen werden, da eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers vorliegen muss. Daher ist es zu empfehlen, eine Einverständniserklärung seitens des Verbrauchers, in Form einer nicht vorausgefüllten „Opt-In“-Schaltfläche vor Vertragsschluss einzuholen.

Wir empfehlen Ihnen dazu folgende Musterformulierung:

 Mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist bin ich einverstanden. Mir ist bewusst, dass mein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt.

Falls Sie das Widerrufsrecht nicht ausschließen, kann der Verbraucher nach dem Download des Ebooks, dieses komplett lesen und danach innerhalb der 14-tägigen Frist seinen Widerruf erklären. Er hat dann aber gemäß § 357 Abs. 9 BGB keinen Wertersatz leisten:

Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten.

Der Verbraucher bekommt also das Ebook – der Unternehmer muss den Kaufpreis aber trotzdem zurückzahlen. Daher ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht umso wichtiger, dass Sie das Widerrufsrecht des Verbrauchers zum Erlöschen zu bringen.

Muster-Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte*:

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

*Diese Muster-Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte passt nur bei Webseiten ohne elektronisch ausfüllbares Widerrufsformular.

Fazit:

Wir raten Betreibern von Online-Shops diese Angaben streng nach den neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Andenfalls drohen Abmahnungen durch die Konkurrenz oder Verbände.


Wenn Sie weitere Fragen zur EU-Verbraucherrechterichtlinie ab 13.Juni 2014 oder zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Check anbieten.Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.