Gespeicherte Videoaufnahmen einer Videoüberwachung dürfen nach den Anforderungen an die DSGVO in der Regel nur 72 Stunden gespeichert und aufbewahrt werden. Danach besteht laut der DSGVO eine Pflicht zur Löschung. Darüber urteilte das VG (Verwaltungsgericht) Hannover. Wir klären auf.
Urheberrechtsreform – Wichtige Informationen für Webseitenbetreiber