Mitte Juni 2013 wurde Die 3. Ausgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Leitfadens „Rechtssichere Internetseiten“ veröffentlicht. Der Leitfaden umfasst 28 Seiten. Hinter dem Leitfaden steht das Projekt „eBusiness-Lotse Saar“, das auch Herausgeber ist. Geschrieben wurde der Leitfaden von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und Inhaber der IT-Recht Kanzlei DURY.
Der Leitfaden bietet Online-Shop-Betreibern und Inhabern von gewerblichen Internetseiten einen guten Überblick über die rechtlichen Risiken beim Betrieb eines Internetangebots, indem er die Rechtsbereiche: Anbieterkennzeichnung (Impressum), Online-Shop-Recht, Datenschutz und inhaltliche Rechtsverletzungen (Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht) nacheinander darstellt.
Durch Praxis-Tipps, Checklisten und Musterbeispiele werden Unternehmer bei der Gestaltung ihres Internetauftritts unterstützt.
Aber auch mit der Unterstützung durch den Leitfaden „Rechtssichere Internetseiten“ gilt die allgemeine Einschätzung von Rechtsanwalt Dury:
Man sollte sich mit dem Gedanken abfinden, dass Internetseiten nicht abmahnsicher sein können und nach Erhalt einer Abmahnung unbedingt eine Ersteinschätzung eines spezialisierten Anwalts eingeholt werden sollte.