Markenschutz für die Bezeichnung „Oktoberfest“ in der EU

Bereits im Jahr 2016 beantragte die Landeshauptstadt München den Schutz für die Bezeichnung „Oktoberfest“ . Nach fünf Jahren Prüfung und erfolgreichem Abschluss des Beschwerdeverfahrens führte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) am 31.08.2021 die Eintragung durch. 

Mehr dazu finden Sie bei unseren Kollegen von der IT-Recht Kanzlei DURY: Markenschutz für die Bezeichnung „Oktoberfest“ in der EU | Markenrecht-Blog | BLOG (dury.de)

Tags :
Marketing & Werbung, Sonstiges, Urteile & Gesetze

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