500.000 Euro Bußgeld möglich: Medienanstalt HSH geht wegen fehlender Werbekennzeichnung gegen Youtuber “FlyingUwe” vor

Nicht gekennzeichnete Werbung bei Youtube Flying UweIn einer Pressemitteilung vom 27. März 2017 berichtet die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), dass Sie wegen nicht gekennzeichneter Werbung gegen den Betreiber eines YouTube-Kanals vorgeht. So soll der YouTuber „Flying Uwe“ in seinen Videos Eigenprodukte präsentieren, ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Damit würde er gegen rundfunkrechtliche Werbebestimmungen verstoßen.

 

Bereits im November 2016 forderte die MA HSH den Betreiber auf, einige seiner Videos und die zugehörigen Videobeschreibungen auf YouTube als Werbung zu kennzeichnen.

Bei Videos, in denen der YouTuber Produkte eines Unternehmens präsentiert, dessen Geschäftsführer er ist, fehlen aber weiterhin Werbekennzeichnungen. Aus diesem Grund hat die MA HSH nun ein medienrechtliches Verfahren wegen Verstoßes gegen die Werbebestimmungen des § 58 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) eingeleitet. § 49 Abs. 2 RStV sieht bei Verstößen dieser Art außerdem ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor.

Parallel zu diesem Verfahren hat die MA HSH rund 30 YouTuber aus Hamburg und Schleswig-Holstein angeschrieben und über die Werbe- und Sponsoringbestimmungen, die für YouTube-Videos gelten, informiert. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Werbung als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen abgesetzt sein muss.

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Nicht gekennzeichnete Werbung bei Youtube Flying Uwe

Tags :
Abmahnungen & Bußgelder, Marketing & Werbung, Social-Media

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