Emmentaler im Markenstreit

Grafische Illustration zum Markenstreit um Emmentaler Käse mit Richterhammer, Justizwaage und einem Stück Käse vor farbigem Hintergrund.

Warum der Käse-Klassiker keinen Markenschutz genießt

Jeder kennt den Emmentaler. Doch darf sich eigentlich jeder Hartkäse mit Löchern so nennen, oder gehört der Name exklusiv den Schweizern? Um diese Frage wird seit Jahren erbittert gestritten. Die Schweizer Sortenorganisation Emmentaler Switzerland versuchte, den Begriff „Emmentaler“ als Unionsmarke schützen zu lassen – und scheiterte nun endgültig vor den europäischen Gerichten. Wir analysieren das Urteil und erklären, warum der Emmentaler für die Justiz ein „Gattungsbegriff“ bleibt und was das für Händler und E-Commerce bedeutet.

Der Fall: Schweizer Käse gegen EU-Markenrecht

„Emmentaler“ stammt ursprünglich aus dem Emmental und sollte daher als Herkunftsbezeichnung geschützt werden. Emmentaler Switzerland beantragte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Schutz des Wortzeichens „EMMENTALER“ als Kollektivmarke für Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung.

Das EUIPO lehnte ab, und das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte diese Entscheidung in der Rechtssache T-2/21 (bestätigt im Rechtsmittelverfahren). Die Begründung der Richter ist für das Markenrecht lehrreich: Eine Marke muss die Herkunft einer Ware kennzeichnen. Wenn Verbraucher bei einem Wort aber nicht an einen Hersteller oder eine Region, sondern an eine Produktart denken, fehlt die Unterscheidungskraft.

Warum „Emmentaler“ für Deutsche nur eine Käsesorte ist 

Das Gericht stützte sich maßgeblich auf die Wahrnehmung der deutschen Verbraucher. Für den deutschen Durchschnittskonsumenten beschreibt das Wort „Emmentaler“ schlicht eine Käsesorte: fest, nussig, mit kirschgroßen Löchern. Dabei spielt es für den Verbraucher keine Rolle, ob der Käse aus Bern, dem Allgäu oder Frankreich kommt. Das Gericht verwies unter anderem auf die deutsche Käseverordnung, die „Emmentaler“ als Standardsorte klassifiziert. Da das Zeichen somit als beschreibend (deskriptiv) eingestuft wurde, greift das absolute Eintragungshindernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Unionsmarkenverordnung.

Aktuelle Entwicklungen: Der Streit geht weiter 

Während das Markenrecht für die Schweizer Seite eine Sackgasse war, versuchen sie es nun über das Völkerrecht. Auch hier bleibt die EU hart. Die EU-Kommission hat erst im Januar 2025 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/107 den Schutz der Bezeichnung „Emmentaler“ als geografische Ursprungsbezeichnung nach der Genfer Akte (Lissabonner Abkommen) verweigert. Der Name sei in der EU längst zu einem Gattungsbegriff geworden. Dagegen hat Emmentaler Switzerland im April 2025 erneut Klage eingereicht (Rechtssache T-223/25). Die Chancen stehen jedoch schlecht, da die „Gattungsbegriff“-Argumentation juristisch sehr fest im Sattel sitzt. Produkte wie „Allgäuer Emmentaler“ oder „Emmental français est-central“ sind bereits als geschützte geografische Angaben (g.g.A.) oder Ursprungsbezeichnungen (g.U.) etabliert, was die Koexistenz und den generischen Charakter des Basisbegriffs „Emmentaler“ unterstreicht.

Bedeutung für E-Commerce und Handel

Für Online-Händler und Lebensmittelproduzenten schafft diese Rechtsprechung Sicherheit. Wer „Emmentaler“ verkauft, muss nicht zwingend Schweizer Ware anbieten. Wichtig ist jedoch die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten und der Schutz spezieller geografischer Angaben (wie „Allgäuer Emmentaler“). Der Begriff „Emmentaler“ allein bleibt jedoch frei verwendbar (Freihaltebedürfnis).

Fazit 

Der Versuch, den Begriff „Emmentaler“ zu monopolisieren, ist am „Freihaltebedürfnis“ und der realen Verbraucherwahrnehmung gescheitert. Wer im Supermarkt „Emmentaler“ kauft, erwartet eine bestimmte Käsesorte, keine geografische Herkunft. Das Urteil stärkt den freien Wettbewerb und schützt Hersteller in anderen EU-Ländern (z.B. Deutschland und Frankreich), die seit Jahrzehnten Emmentaler produzieren. Die juristische Schlacht verlagert sich zwar auf neue Nebenschauplätze, am Ergebnis wird sich aber wohl nichts mehr ändern: Emmentaler gehört der Welt, nicht nur dem Emmental.

Tags :
E-Commerce, Marketing & Werbung, Sonstiges, Urteile & Gesetze

Autor:

Teilen