Autokäufer gewinnt: Überlange Lieferzeit rechtfertigt Vertragsrücktritt

Lange Lieferzeiten bei Autokauf - Wann kann ich vom Kauf zurücktreten

Autohändler müssen angemessene Lieferfristen einhalten: Urteil des AG Hanau

Das Amtsgericht (AG) Hanau  hat mit  Urteil vom 31.1.2024 (Az. 39 C 111/23) entschieden , dass Autohändler keine beliebig langen Lieferzeiten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen dürfen. Wird ein bestelltes Fahrzeug nicht innerhalb einer angemessenen Frist geliefert, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne Stornierungsgebühren zahlen zu müssen.

Worum ging es beim AG Hanau?

In einem Kaufvertrag über ein noch herzustellendes Fahrzeug befand sich eine Klausel, die aufgrund von Lieferschwierigkeiten keinen festen Liefertermin vorsah. Nach mehrfachen Anfragen und einer Fristsetzung erklärte der Käufer knapp ein Jahr nach Kaufabschluss den Rücktritt vom Vertrag. Der Händler forderte daraufhin Schadensersatz in Form von „Storno-Gebühren“ von über 3.000,00 €, da er keinen Liefertermin zugesagt habe.

Wie hat das AG Hanau entschieden?

Das AG Hanau entschied, dass dem Händler keine Stornierungskosten zustünden. Die Klausel im Kaufvertrag sei eine vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingung, die unzulässigerweise die Gültigkeit des Vertrags vorbehalten wollte. Maßgeblich sei, ob der Käufer eine angemessene Zeit abgewartet habe, innerhalb derer der Händler das Fahrzeug liefern musste. Unter Abwägung der Interessen beider Seiten sei dies nach 18 Monaten der Fall gewesen.

Was bedeutet dies für die Zukunft?

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Autohändler sich an angemessene Lieferfristen halten müssen und nicht durch AGB-Klauseln ihre Verantwortung umgehen können. Käufer sind somit vor unzumutbar langen Lieferzeiten geschützt und können bei Nichterfüllung des Vertrags ihre Rechte geltend machen.

Fazit

Das Urteil des AG Hanau zeigt, dass Autohändler keine unzumutbar langen Lieferzeiten in ihren AGB festlegen dürfen. Käufer haben das Recht, bei Nichterfüllung des Vertrags innerhalb einer angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne Stornierungsgebühren zahlen zu müssen. Dies stärkt die Rechte der Verbraucher und sorgt für mehr Transparenz und Fairness im Autohandel.

 

Bildquelle: Bild 1572187 von PeterHauschild auf pixabay

Tags :
Rechtsgebiete, Sonstiges

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