Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am 13. Juni 2024 (Urteil vom 13.6.2024, Az.: 16 U 195/22) entschieden, dass Plattformbetreiber für rechtsverletzende Inhalte ihrer Nutzer nur haften, wenn eine konkrete Verdachtsmeldung vorliegt. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Betreiber sozialer Netzwerke und andere Online-Plattformen.
Urheberrechtsreform – Wichtige Informationen für Webseitenbetreiber