Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am 13. Juni 2024 (Urteil vom 13.6.2024, Az.: 16 U 195/22) entschieden, dass Plattformbetreiber für rechtsverletzende Inhalte ihrer Nutzer nur haften, wenn eine konkrete Verdachtsmeldung vorliegt. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Betreiber sozialer Netzwerke und andere Online-Plattformen.
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