Im Website-Check für Internetseiten werden folgende Punkte geprüft und anwaltlich bewertet:
Der Website-Check für Online-Shops inkl. Tiefenprüfung beinhaltet alle oben genannten Punkte der Internetseite, sowie eine anwaltliche Prüfung folgender Punkte:
Details über unsere Schutz- und Prüfpakete finden Sie hier: Website-Check für Internetseiten und Website-Check für Online-Shops.
Anbieterkennzeichnung (Impressum)
- Verfügbarkeit, Erkennbarkeit und Erreichbarkeit des Impressums
- Name des Anbieters, Rechtsform, Vertretungsberechtigte(r)
- Ladungsfähige Anschrift / elektronische Kontaktaufnahme / Telefonnummer
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Registergericht und Registernummer
- Kammer, Berufsbezeichnung und berufsständische Regelungen
- Name und Anschrift eines inhaltlich Verantwortlichen (natürliche Person)
- Berufshaftpflichtversicherung
- Angaben zum Stamm- oder Grundkapital
- Liquidation
- Keine rechtlich-problematischen Hinweise (Disclaimer) auf der Website bzgl. Abmahnungen, Haftung für Links, etc.
Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Rechtslage ab 25.05.2018
- Datenschutzerklärung vorhanden? - Art. 13 DSGVO
- Verlinkung der Datenschutzerklärung
- Nennung des Verantwortlichen – Art. 13 Absatz 1 lit. a DSGVO
- Datenschutzerklärung berücksichtigt besondere Funktionen der Website – Erwägungsgrund 39 DSGVO
- Grundsatz der Datenminimierung – Art. 5 Abs. 1 lit c DSGVO
- Newsletter (6 Prüfpunkte - kompletter Prozess inkl. Bestellung und Double-Opt-In)
- Profiling / Bonitätsprüfung mit automatisierter Entscheidungsfindung – Art. 22 DSGVO
- Unterrichtung über die Verarbeitung von Daten außerhalb der EU - Art 13 Abs. 1 lit f DSGVO
- Serverstandort in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau?
- Unterrichtung über den Datenaustausch mit anderen Websites – Art. 13 Abs. 1 lit c DSGVO
- Notwendige Einwilligung beim Einsatz von Webtracking Technologien
- Keine Scripte/Plugins/Webtracker die nicht gemäß Kapitel 5 DSGVO datenschutzkonform sind
- Unterrichtung über die Nutzung von Cookies – Art. 13 Abs. 1 lit f DSGVO
- E-Mail Archivierung
- Nennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten - Art. 37 Abs. 7 DSGVO
- Information über das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde – Art. 77 DSGVO
- Unterrichtung über das Auskunftsrecht / Berichtigungsrecht / Löschung / Einschränkung von Daten
- Unterrichtung über das Recht auf Widerspruch zur Datenverarbeitung – Art. 21 DSGVO
- Unterrichtung über das Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO (Datenportabilität)
- Datenschutzerklärung(en) frei von Widersprüchen
- Korrekte Datenschutzrechtliche Einwilligung bei besonderen Kategorien – Art. 9 Abs. 2 DSGVO, Art. 7 DSGVO
- Nutzung von Webtracking-Software – Google Analytics
- Nutzung und Anonymisierung von Webtracking-Software, insbesondere Google Tag Manager
- Nutzung von Webtracking-Software – Matomo (ehemals Piwik)
- Relevante Verlinkungen in der Datenschutzerklärung anklickbar und sonstige allgemeine Gestaltung
- Website mit Transport Layer Security (TLS 1.2, früher SSL) verschlüsselt?
- Korrekte Aufnahme unseres Urheberhinweises?
Der Website-Check für Online-Shops inkl. Tiefenprüfung beinhaltet alle oben genannten Punkte der Internetseite, sowie eine anwaltliche Prüfung folgender Punkte:
- Vorvertragliche Informationspflichten Art. 246a EGBGB (z.B. Identität, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Zahlungsbedingungen, Liefertermin, etc. )
- Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung
- Hinweis gemäß § 36 VSBG
- Hinweis gemäß § 37 VSBG
- Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
- Garantieerklärungen (§ 477 BGB)
- Angaben zu bestehenden einschlägigen Verhaltenskodizes
- Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
- Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Abs. 1 Nr. 2, Artikel 246c EGBGB)
- Belehrung über Bestehen / Nichtbestehen / vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
- Kosten der Rücksendung
- Bereitstellung des Muster-Widerrufs-Formulars
- Widerrufsbelehrung frei von Widersprüchen
- Anderweitige Hinweise zum Widerrufsrecht (FAQ etc.)
- Ordnungsgemäße Angabe des Brutto- bzw. Nettopreises / Ordnungsgemäße Auszeichnung der Mehrwertsteuer
- Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer + Versandkosten)
- Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer) bei Lieferung in ein Drittland
- Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer ) beim Verkauf Digitaler Güter in ein Drittland
- Ausnahmen: Keine Auszeichnung der Mehrwertsteuer
- Ausreichende Verlinkung einer Versandkostentabelle
- Ausreichende Angaben zum Lieferzeitraum
- Angabe eines Grundpreises
- Die Angabe des Preises muss den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit sowie der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen
- Aufklärungspflichten bei digitalen Inhalten (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 und Nr. 15 EGBGB)
- Existenz einer Versandkostentabelle
- Klare Berechnung der Versandkosten
- Eindeutige Nennung der Versandkosten bei Versand ins EU-Ausland
- Versand ins Nicht-EU-Ausland
- Bestellprozess / Checkout
- Hinweis auf Lieferbeschränkungen und Zahlungsmethoden § 312 j Abs. 1 BGB
- Entgelt für Zahlungsmethoden (§ 312 a Abs. 4)
- Keine voreingestellten Nebenleistungen (§ 312 a Abs. 3)
- AGB erreichbar, druckbar und speicherbar / § 312 i Abs. 1 Nr. 4 BGB
- Wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Ausreichende Information über das Widerrufsrecht (Art. 246a § 1 Abs. 2 und 3 EGBGB) – Einbindung in den Bestellprozess
- Abweichende Checkbox – Dienstleistungen und Digitale Inhalte
- Gesonderter Hinweis bei Dienstleistungen und Versorgungsverträgen – Aufforderung zum Beginn der Leistungserbringung vor Ende der Widerrufsfrist (§ 357 Abs. 8 BGB)
- Button-Lösung: Gestaltung der letzten Bestellseite
- Nennung der wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen
- Ist der Bestell-Button korrekt beschriftet?
- Gute Lesbarkeit und allgemein hervorgehoben?
- Unmittelbarer räumlicher Zusammenhang gegeben?
- Nachvertragliche Informationspflichten
- Bestellbestätigung (Zugang der Bestellung / Buchung)
- Bestätigung des Zugangs der Bestellung / Buchung („Bestellbestätigung“) (§ 312 i Abs. 1 Nr. 3 BGB)
- Anbieterkennzeichnung in der E-Mail in der Bestellbestätigung
- Bestätigung des Vertrages
- Welche Art des Vertragsschlusses ist vorgesehen?
- Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die vollständigen AGB?
- Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die vollständigen Widerrufsbelehrung(en)?
- Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages das vollständige Muster-Widerrufsformular?
- Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die Angaben / Informationen nach Art. 246a EGBGB?
- Sonstige Bestimmungen / Vorgaben
- Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke
- Kundenhotlines zu bestehenden Verträgen
- Kundenhotlines allgemein - Ordnungsgemäße Preisangabe
- Einhaltung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
- Ordnungsgemäße Rechnungsstellung
- Übereinstimmung der AGB mit Hinweisen, FAQ's und anderen Angaben auf der Website
- Zahlungsmethode Nachnahme
- Verkauf von Lebensmitteln – Hinweis auf die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
- Verkauf von sog. BIO-Produkten – Zertifizierung für Online-Händler
- Verkauf von sog. energieverbrauchsrelevanten Produkten – Einhaltung der bestehenden Informationspflichten
Details über unsere Schutz- und Prüfpakete finden Sie hier: Website-Check für Internetseiten und Website-Check für Online-Shops.