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Was Online-Shop-Betreiber bei Garantien beachten müssen

Was Online-Shop-Betreiber bei Garantien beachten müssen Was Online-Shop-Betreiber bei Garantien beachten müssen
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 16.12.2019

Das LG Hannover hat in einem Urteil die Rechte der Online-Shop-Betreiber im Umgang mit Garantien gestärkt (Urteil vom 23.09.2019, Az. 18 O 33/19).

Das Gericht hat festgestellt, dass ein Internethändler nicht dazu verpflichtet ist, über eine gegebenenfalls bestehende Herstellergarantie zu informieren. Wirbt ein Online-Shop-Betreiber mit einer Garantie, muss er die Garantiebedingungen aufnehmen.

Was ist überhaupt eine Garantie?

Eine Garantie (§ 443 BGB) ist eine freiwillige Zusicherung des Garantiegebers, also des Herstellers oder Händlers. Diese umfasst häufig die Erhaltung genau zu bestimmender Eigenschaften der Sache und Dienstleistungen. Auch der Zeitraum der Garantie ist dabei genau anzugeben (§ 479 BGB). Da die Garantie freiwillig ist, kann der Verkäufer selbst entscheiden, was sie wie lange abdeckt und was nicht. Garantien können kostenlos oder gegen ein gesondertes Entgelt abgegeben werden.

Zu unterscheiden ist die Garantie von der Gewährleistung (§§ 434 ff. BGB)

Der Anspruch auf Gewährleistung besteht von Gesetzes wegen automatisch. Dieser Anspruch wird nicht freiwillig vom Verkäufer oder Händler erzeugt. Bis auf wenige Ausnahmen kann dieser Anspruch auch nicht vom Verkäufer oder Händler ausgeschlossen werden, sofern es sich um einen gewerblichen Verkauf an einen Verbraucher handelt. Bei einem privaten Verkauf ist ein Ausschluss grundsätzlich möglich. Einen Anspruch aus den Gewährleistungsrechten haben Käufer, wenn die gekaufte Sache nicht dem entspricht, was der Verkäufer zugesichert hat oder die Sache unerwartet nicht dem Zweck dient, zu dem sie der Kunde gekauft hat.

Beispiele für eine Herstellergarantie:

Der Hersteller gibt eine freiwillige Garantie auf bestimmte Teile des Produkts. Der Kunde muss sich im Garantiefall an den Hersteller richten. Der Händler kann hier dem Kunden bei der Abwicklung helfen.

Beispiele für eine Händlergarantie:

Der Kunde kann die gesetzliche Gewährleistung selbst erweitern, indem er kostenpflichtig eine 3-Jahres-Garantie abschließt. Je nach Garantiebedingung wird hier die 2-jährige Gewährleistung zivilrechtlich zu ähnlichen Bedingungen wie die gesetzliche Gewährleistung weitergeführt.

Beispiele für eine gesetzliche Gewährleistung:

Der Kunde kann sich bei Mängeln innerhalb von zwei Jahren an den Käufer wenden.

Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Garantieerklärung in Online- Shops?

Grundsatz: Nicht jede Herstellergarantie muss automatisch im Online-Shop eingestellt werden.

Bisher gab es noch keine Urteile zur Problematik der Information im Online-Shop über eine Garantie.

Dies hat sich mit der vorliegenden Entscheidung allerdings geändert.

Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass keine Verpflichtung zur Aufklärung über eine Garantie im Online-Shop besteht.

Den Richtern zufolge liege weder ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht (UWG), noch gegen die Informationspflichten aus dem BGB selbst oder dessen Einführungsgesetz (EGBGB) vor.

Allerdings könnte man ausgehend des Gesetzeswortlauts auch anderer Meinung sein, da dieser nicht explizit sagt, dass die Informationspflichten auf die Fälle des aktiven Werbens mit der Garantie beschränkt sind. Dies entspringt viel mehr der Auslegung des Gesetzes durch das Landgericht Hannover im vorliegenden Fall. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und weitere, ähnliche Klagen an anderen Gerichten anhängig sind bleibt also abzuwarten, ob sich andere Gerichte der Meinung des LG Hannover anschließen werden.Problem: Werbung mit Herstellergarantie im Online-Shop – Abmahnfalle Informationspflichten

Eine Informationspflicht soll sich nach alter und der aktuellen Rechtsprechung aus dem Gesetz nur für den Fall ergeben, dass mit der Garantie im Angebot aktiv geworben wird. Dann muss der Käufer auch über die Garantie näher und detailliert informiert werden (Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB). Für diesen Fall ist anerkannt, dass der Verkäufer bzw. Hersteller weitere, weitreichende Informationen zu dieser Garantie abzugeben hat.

„Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB:

Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

Nr. 9 gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien,“.

Online-Shop-Betreiber vergessen jedoch häufig, die Garantieerklärungen auf den Produktseiten hochzuladen. In diese Abmahnfalle sind bereits zahlreiche Online-Shop-Betreiber getappt, da die rechtlichen Anforderungen in diesen Fällen hoch sind und die Abmahnvereine (z.B. der IDO Interessenverband) zurzeit extrem aktiv sind.

Dies ist nicht verwunderlich, da eine Garantieabmahnung extrem leicht durchgeführt werden kann. Es genügt für den Abmahnverein, in der Suchfunktion des Online-Shops die Wörter „Garantie“ oder „garantiert“ zu suchen. Ist bei den Produkten dann keine Garantieerklärung zu finden, ist eine Abmahnung schnell geschrieben.

Was ist eine Werbung mit der Herstellergarantie im Online-Shop?

Eine solche Werbung mit der Garantie könnte bereits vorliegen, wenn in der Produktbeschreibung im Fließtext etwas von „Garantie“ oder „garantiert“ geschrieben wurde.

Beispiele:

  • 3 Jahre Garantie auf das Mahlwerk.
  • 2 Jahre Garantie laut Hersteller (Achtung, nicht verwechseln mit Gewährleistung, ebenfalls Abmahnfalle: Stichwort Werbung mit Selbstverständlichkeiten)
  • Der Hersteller garantiert den Leichtlauf des Lagers für 5 Jahre bei normaler Benutzung. (Problem in den Garantiebedingungen: Was ist normale Benutzung?)
  • 5 Jahre Garantie bei regelmäßiger Inspektion.
  • Garantiert sichere Bezahlung (rechtlich grundsätzlich problematisch).

Wie kann ich Garantie-Abmahnungen vermeiden?

Durchsuchen Sie Ihren Online-Shop regelmäßig nach dem Wort „Garantie“. Schreiben Sie etwas von einer Garantie in einer Produktbeschreibung oder suggerieren Sie Garantien mit Buttons/Logos, sollten Sie daneben einen Link mit der PDF der Herstellergarantie anbringen. Sie können die Garantiebedingungen auch in einem separaten Reiter in der Artikelbeschreibung anbringen. Achten Sie insbesondere bei Produktdatenbanken, die nicht von Ihnen gepflegt werden, auf die Beschreibungstexte.

Beispiel: 3 Jahre Herstellergarantie auf das Mahlwerk (Download Garantiebedingungen des Herstellers  LINK)

Ich bin Online-Shop-Betreiber und der Hersteller meiner Produkte hat keine Garantieerklärungen

Das Werben mit Garantien bringt selbstverständlich enorme Verkaufsvorteile. Hat der Produkthersteller aber keine ausreichenden Garantieerklärungen, um seinen Händlern diese zur Verfügung zu stellen, ist dies problematsich. Der Online-Shop-Betreiber ist trotzdem dazu verpflichtet, Garantieerklärungen im Online-Shop zu platzieren. Wir empfehlen in diesem Fall entweder eigene Garantieerklärungen erstellen zu lassen oder nicht mehr mit der Garantie zu werben.

Ich bin selbst Hersteller, brauche ich auch Garantieerklärungen?

Das Werben mit Garantien bringt selbstverständlich enorme Verkaufsvorteile. Wenn Sie Ihren Händlern erlauben, mit Garantien zu werben, sollten auch Sie als Hersteller Garantieerklärungen für Ihre Händler bereithalten. Wir empfehlen, diese nicht selbst zu schreiben, sondern sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Diesem können Sie alle Details der gewährten Garantie zukommen lassen. Er wird aus diesen Informationen dann eine rechtlich geprüfte Garantieerklärung verfassen. Spezialisierte Anwälte sind diesbezüglich darauf geschult, alle Eventualitäten zu bedenken und vermeiden rechtlich nachteilhafte Formulierungen.

Einen spezialisierten Anwalt finden Sie beispielsweise unter www.dury.de .

 

Garantien Prüfungsumfang des Website-Checks

Ob auf der Website Garantiebedingungen fehlen, gehört bei Website-Check bereits viele Jahre zum Prüfungsumfang.

Wir prüfen zwar nicht die Garantiebedingungen selbst, weisen unsere Kunden jedoch regelmäßig auf fehlende Garantieerklärungen hin.

Was Online-Shop-Betreiber bei Garantien beachten müssen

Falls Sie eine Webseite oder einen Online-Shop betreiben und Ihren Internetauftritt effektiv, nachhaltig gegen teure Bußgelder und Abmahnungen absichern möchten, stehen wir Ihnen mit unserem Website-Check bzw. unserem Paket für einen rechtssicheren Online-Shop gerne zur Seite. Sie erhalten von uns die auf Ihre Webseite angepassten Rechtstexte (Impressum, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular), die Sie dann auf nur noch auf Ihrer Seite einpflegen müssen. Darüber hinaus wird Ihre Seite durch einen spezialisierten Rechtsanwalt  geprüft, selbstverständlich inklusive Haftungsübernahme.