Aktuell geht – scheinbar in sehr hohen Stückzahlen – ein Anschreiben per Fax an Unternehmen raus. Bei diesem offiziell wirkenden Schreiben handelt es sich jedoch um eine Vertragsfalle. Wer den Bogen ausfüllt, hat einen Vertrag mit 3 Jahren Laufzeit zu 1494 Euro zzgl. MwSt. abgeschlossen.
Uns haben bereits einige Kunden deshalb kontaktiert. Auch wir haben dieses Schreiben heute erhalten:

Bei diesem Anschreiben handelt es sich um eine sog. Vertragsfalle. Sie sollten das Anschreiben einfach unbeantwortet entsorgen.
Die IT-Recht Kanzlei DURY hat in Ihrem Blog einen ausführlichen Beitrag inkl. Firmenrecherche veröffentlicht:
Hier der Textauszug aus dem Anschreiben an die Website-Check GmbH:
Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO
DAZ + Zentrale Postverteilstelle
Lehnitzstrasse 11 * 16515 Oranienburg
Abteilung Datenschutz
Eilige FAX-Mitteilung
Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO
„Sehr geehrte Damen und Herren,
um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung
(EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum 09. Oktober 2018 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle zu senden.“
Auf der zweiten Seite des Schreibens steht versteckt im Fließtext:
„Die in diesem Auftrag genannte Person erwirbt das Leistungspaket. Dieses beinhaltet Informationsmaterial (…). Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto EUR 498, Laufzeit drei Jahre.