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Vorsicht Falle: Datenschutzauskunft-Zentrale DAZ

Vorsicht Falle: Datenschutzauskunft-Zentrale DAZ Vorsicht Falle: Datenschutzauskunft-Zentrale DAZ
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 01.10.2018

Aktuell geht – scheinbar in sehr hohen Stückzahlen – ein Anschreiben per Fax an Unternehmen raus. Bei diesem offiziell wirkenden Schreiben handelt es sich jedoch um eine Vertragsfalle. Wer den Bogen ausfüllt, hat einen Vertrag mit 3 Jahren Laufzeit zu 1494 Euro zzgl. MwSt. abgeschlossen.

Uns haben bereits einige Kunden deshalb kontaktiert. Auch wir haben dieses Schreiben heute erhalten:

Bei diesem Anschreiben handelt es sich um eine sog. Vertragsfalle. Sie sollten das Anschreiben einfach unbeantwortet entsorgen.

Die IT-Recht Kanzlei DURY hat in Ihrem Blog einen ausführlichen Beitrag inkl. Firmenrecherche veröffentlicht:

Datenschutzauskunft-Zentrale – DAZ – irreführende Anschreiben verleiten zum Abschluss eines 3 Jahre Abos

Hier der Textauszug aus dem Anschreiben an die Website-Check GmbH:

Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO

DAZ + Zentrale Postverteilstelle

Lehnitzstrasse 11 * 16515 Oranienburg

Abteilung Datenschutz

Eilige FAX-Mitteilung

Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO

„Sehr geehrte Damen und Herren,

um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung

(EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum 09. Oktober 2018 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle zu senden.“

Auf der zweiten Seite des Schreibens steht versteckt im Fließtext:

„Die in diesem Auftrag genannte Person erwirbt das Leistungspaket. Dieses beinhaltet Informationsmaterial (…). Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto EUR 498, Laufzeit drei Jahre.