Verbraucherverbände dürfen bei DSGVO-Verstößen klagen

Verbraucherverbände dürfen klagen

Klagerecht von Verbraucherverbänden bei Verletzung der DSGVO

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden (Urteil vom 11.07.2024 – Az. C-757/22), dass Verbraucherverbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagen dürfen, wenn Datenschutzrechte verletzt werden. Dies gilt auch, wenn nur Informationspflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) missachtet werden. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen, insbesondere für E-Commerce-Unternehmen.

Worum ging es beim EuGH?

Der Hintergrund dieses Verfahrens liegt in der wiederholten Missachtung datenschutzrechtlicher Einwilligungsanforderungen durch Meta. Der vzbv hatte gegen Meta Platforms Ireland Ltd, vormals Facebook Ireland Ltd, wegen Datenschutzverstößen im App-Center des sozialen Netzwerks geklagt.

Wie hat der EuGH entschieden?

Der EuGH hatte bereits 2022 die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen anerkannt. Unklar war jedoch, ob diese Befugnis auch gilt, wenn lediglich Informationspflichten verletzt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese Frage zur Klärung dem EuGH vorgelegt. Dieser stellte nun klar, dass Verbraucherverbände unabhängig davon klagebefugt sind, ob sie konkrete betroffene Personen benennen können. Es genügt, dass die Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer Personen beeinträchtigen könnte.

Was bedeutet dies für die Zukunft?

Die Entscheidung des EuGH stärkt die Position der Verbraucherverbände erheblich und stellt sicher, dass sie bei Verstößen gegen die DSGVO, einschließlich der Verletzung von Informationspflichten, rechtlich vorgehen können. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betont die Bedeutung dieser Entscheidung für Verbraucherinnen und Verbraucher, die oft hilflos der Datensammelwut im Internet gegenüberstehen.

Fazit

Auch wenn nicht jedes kleine E-Commerce-Unternehmen Meta ist und direkt eine Massenklage fürchten muss, ist das Urteil ein gewisses Alarmsignal, sich selbst noch einmal in puncto Datenschutz-Compliance zu überprüfen. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass Verbraucherverbände eine noch stärkere Rolle als Wächter der Datenschutzrechte übernehmen und Verstöße auch konsequent verfolgen können.

Bildquelle: Bild von canva.com

Tags :
Abmahnungen & Bußgelder, Datenschutz, Rechtsgebiete, Social-Media, Urteile & Gesetze

Autor:

Teilen

Abmahnsichere Rechtstexte

Schon ab 8,50 Euro* pro Monat – mit Update-Service & Haftungsübernahme u.v.m.

Abmahnsichere Rechtstexte

Schon ab 8,50 Euro* pro Monat profitierst du von folgenden Vorteilen:

  • Haftungsübernahme
  • Update-Service
  • Haftungsübernahme
  • Anwaltlich geführte Webdienste & Cookiedatenbank
  • und vieles mehr

Barrierefreier Cookiebanner

Nur 4,50 Euro* pro Monat – keine Sessionbegrenzung, Google-Consent-Mode V2 Ready u.v.m.

Barrierefreier Cookiebanner

Nur 4,50 Euro* pro Monat profitierst du von folgenden Vorteilen:

  • Keine Sessionbegrenzung
  • Leicht einzubinden
  • Kompatibel mit allen Systemen
  • Google-Consent-Mode V2 Ready
  • und vieles mehr

Cybersecurity-Check

Schon ab 9,80 Euro* pro Monat checken wir auf aktuelle Sicherheitslücken, Passwortleaks, inkl. umfassenden Reporting –  Risikobewertung u.v.m.

Cybersecurity-Check

Schon ab 9,80 Euro* pro Monat profitierst du von folgenden Vorteilen

  • Minimiere Risiken, bevor es teuer wird
  • KI-gestützter Cybersecurity-Check
  • Analyse des Webauftritts auf Viren- und Malware-Befall
  • Prüfung auf aktuelle Sicherheitslücken
  • Warnung vor Passwortleaks
  • Umfassendes Reporting & Risikobewertung
  • und vieles mehr
Website-Check Newsletter abonnieren