Urheberbenennung bei Pixelio.de bei direktem Aufruf der Bilddatei – LG Köln (Az. 14 O 427/13)

GrasscopyrightCla78-Fotoliacom

GrasscopyrightCla78-FotoliacomDas Landgericht Köln hat am 30.01.2014 entschieden, dass gemäß der Lizenzbedingungen von Pixelio.de in „jedem Verwendungsfall“ der Urheber zu benennen sei. Auch der der Aufruf des Bildes im Browser durch Eingabe der URL des Bildes sei ein Verwendungsfall. Dementsprechend untersagte das LG Köln die weitere Verwendung ohne eine Nennung des Urhebers.

RA Dury hat sich auf seinem Blog auf www.dury.de mit dem Urteil kritisch auseinandergesetzt.

 – Den vollständigen Artikel zur Pixelio-Entscheidung finden Sie hier! –

Bildquelle: Grass copyright – Cla78 -Fotolia.com


Wenn Sie weitere Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. In unseren Website-Checks erhalten Sie neben einem Prüfungsprotokoll Ihrer Internetseite auch anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Tags :
Sonstiges

Autor:

Teilen

Website-Check Newsletter abonnieren

Webauftritt mit automatisierten Rechtstexten schützen!

Fehler in der Datenschutzerklärung, im Impressum oder anderen rechtlichen Texten können teure Abmahnungen nach sich ziehen. Besonders riskant ist es, wenn gesetzliche Änderungen übersehen werden und Ihre Rechtstexte veraltet sind.

  • Individuelle und abmahnsichere Rechtstexte
  • Kostenloser Update-Service
  • Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Riesige anwaltlich geführte Webdienste & Cookiedatenbank
  • und vieles mehr