Dass Datenschutz in den USA nicht so verbreitet ist wie auf europäischer Ebene, ist zumindest nach den vergangenen Datenschutzskandalen Facebooks jedem klar. Privatsphäre wird in den USA nicht “groß” geschrieben, die Massenüberwachung ist dort vorherrschend. Nun geht aus neuesten Informationen des Konzerns Amazons hervor, dass in den USA das Tochterunternehmen Amazon´s “Ring” auch Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras in dringenden Ausnahmefällen ohne eine gewisse Zustimmung der Besitzer der Kameras weitergegeben werden.
Bei dem Tochterunternehmen Amazons handelt es sich um “Ring”, welches Überwachungskameras und Türklingeln herstellt. Dabei bezieht sich der Datenschutzskandal darauf, dass die Videoaufnahmen aus den Aufzeichnungen der Privatbesitzer ohne Weiteres an die Polizei übermittelt wurden, ohne dass die Besitzer dies wussten oder eingewilligt haben. In Deutschland oder auf europäischer Ebene wäre dieses Phänomen unvorstellbar und stellt einen rechtswidrigen Datenschutzverstoß dar. In den USA ist die Rechtslage dahingehend anders. Was hinsichtlich der Videoüberwachung nach deutschem Recht zu beachten ist, können Sie hier noch einmal nachlesen: Auskunftsrecht bei Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bezüglich dieses “Datenmissbrauchs” kontaktierte der US-Senator Ed Markey das Unternehmen “Ring” und informierte sich über die Verwertung der Videoaufzeichnungen bei der Polizei. "Ring behält sich das Recht vor, auf dringende Anfragen der Strafverfolgungsbehörden in Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr für den Tod oder eine schwere Körperverletzung einer Person besteht, sofort zu reagieren. Bei dringenden Auskunftsersuchen muss ein ausgefülltes Formular für dringende Auskunftsersuche beigefügt werden", so Brian Huseman, Amazon Vice President of Public Policy, in einer Antwort auf Markeys Fragen.
"Auf der Grundlage der im Notfall-Antragsformular bereitgestellten Informationen und der vom Beamten beschriebenen Umstände entscheidet Ring in gutem Glauben, ob der Antrag den bekannten, im Bundesgesetz verankerten Standard erfüllt, dass unmittelbare Gefahr für den Tod oder eine schwere Körperverletzung einer Person besteht, die eine unverzügliche Offenlegung der Informationen erfordert",so Huseman.
Im Anschluss nach dem Erhalt der Informationen forderte Markey, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die auch verfügbar war, standardmäßig zu aktivieren. Mit der Begründung, dass diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht für alle Kunden geeignet sei, lehnte der Tochterkonzern “Ring” diese Forderung Markeys ab.
Der hier geschilderte Fall stellt keine einmalige Handlung dar. Bereits in elf Fällen wurden Videoaufzeichnungen in gleicher Weise an die Polizei weitergegeben. So soll das Unternehmen Ring also bereits des Öfteren mit der Polizei zusammengearbeitet haben und stand somit mehrmals in den Schlagzeilen. Nach Recherchen des US-Senders NBC steigen durch die Videoaufzeichnungen jedoch die Anzahl der Festnahmen nicht. Lediglich die Angst vor immer steigender Kriminalität wächst.
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