Überwachungsvideos ohne Zustimmung an Polizei weitergegeben?

Dass Datenschutz in den USA nicht so verbreitet ist wie auf europäischer Ebene, ist zumindest nach den vergangenen Datenschutzskandalen Facebooks jedem klar. Privatsphäre wird in den USA nicht “groß” geschrieben, die Massenüberwachung ist dort vorherrschend. Nun geht aus neuesten Informationen des Konzerns Amazons hervor, dass in den USA das Tochterunternehmen Amazon´s “Ring” auch Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras in dringenden Ausnahmefällen ohne eine gewisse Zustimmung der Besitzer der Kameras weitergegeben werden.    Bei dem Tochterunternehmen Amazons handelt es sich um “Ring”, welches Überwachungskameras und Türklingeln herstellt. Dabei bezieht sich der Datenschutzskandal darauf, dass die Videoaufnahmen aus den Aufzeichnungen der Privatbesitzer ohne Weiteres an die Polizei übermittelt wurden, ohne dass die Besitzer dies wussten oder eingewilligt haben. In Deutschland oder auf europäischer Ebene wäre dieses Phänomen unvorstellbar und stellt einen rechtswidrigen Datenschutzverstoß dar. In den USA ist die Rechtslage dahingehend anders. Was hinsichtlich der Videoüberwachung nach deutschem Recht zu beachten ist, können Sie hier noch einmal nachlesen: Auskunftsrecht bei Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln   Bezüglich dieses “Datenmissbrauchs” kontaktierte der US-Senator Ed Markey das Unternehmen “Ring” und informierte sich über die Verwertung der Videoaufzeichnungen bei der Polizei. "Ring behält sich das Recht vor, auf dringende Anfragen der Strafverfolgungsbehörden in Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr für den Tod oder eine schwere Körperverletzung einer Person besteht, sofort zu reagieren. Bei dringenden Auskunftsersuchen muss ein ausgefülltes Formular für dringende Auskunftsersuche beigefügt werden", so Brian Huseman, Amazon Vice President of Public Policy, in einer Antwort auf Markeys Fragen.  "Auf der Grundlage der im Notfall-Antragsformular bereitgestellten Informationen und der vom Beamten beschriebenen Umstände entscheidet Ring in gutem Glauben, ob der Antrag den bekannten, im Bundesgesetz verankerten Standard erfüllt, dass unmittelbare Gefahr für den Tod oder eine schwere Körperverletzung einer Person besteht, die eine unverzügliche Offenlegung der Informationen erfordert",so Huseman.    Im Anschluss nach dem Erhalt der Informationen forderte Markey, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die auch verfügbar war, standardmäßig zu aktivieren. Mit der Begründung, dass diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht für alle Kunden geeignet sei, lehnte der Tochterkonzern “Ring” diese Forderung Markeys ab.    Der hier geschilderte Fall stellt keine einmalige Handlung dar. Bereits in elf Fällen wurden Videoaufzeichnungen in gleicher Weise an die Polizei weitergegeben. So soll das Unternehmen Ring also bereits des Öfteren mit der Polizei zusammengearbeitet haben und stand somit mehrmals in den Schlagzeilen. Nach Recherchen des US-Senders NBC steigen durch die Videoaufzeichnungen jedoch die Anzahl der Festnahmen nicht. Lediglich die Angst vor immer steigender Kriminalität wächst.   

Amazon´s Massenüberwachung

Dass es sich bei dem oben erwähnten Fall um Amazons Tochter Ring handelt, scheint kein Zufall zu sein: Denn dem Mutterkonzern Amazon wird eine datenschutzrechtlich unzulässige Handlungsweise auf vor allem europäischer Ebene vorgeworfen.    Amazon hat mit seinem Lieferdienst „Amazon Prime“ ein System, welches Lieferungen innerhalb desselben Tages oder am nächsten Tag verspricht. Hochinvasive Instrumente werden von Amazon eingesetzt, um diesen schnellen Lieferservice zu überwachen. Dies bringt einen immensen Druck und fast schon inhumane Bedingungen mit sich, denen sich die Angestellten von Amazon stellen müssen. Das Unternehmen verwendet ausgeklügelte Systeme um die Arbeitsabläufe seiner Mitarbeiter schon lange nicht mehr nur zu überwachen. Es sei dahingehend schon beinahe von einer Bespitzelung zu sprechen. Dabei sollen künftig von dem Weltkonzern elektronische Überwachungsarmbänder eingesetzt werden, anhand dessen jede einzelne Handbewegung der Angestellten mit Hilfe einer Ultraschall- und  Funktechnologie genauestens analysiert  werden soll. Mittels optischer Abstandsbemessungen, der sog. „Triangulation“, soll die Millimeter genaue Position der Amazonmitarbeiter festgestellt werden können. Die Ultraschall- und Funktionstechnologie soll nicht nur die exakte Ortung der Beschäftigten ermöglichen, gleichwohl sollen diese Technologien die Zeit, die pro Arbeitsschritt aufgewendet wird, berechnen sowie die Dauer der Pausen, die Toilettengänge und genaue Fehlerquoten können zudem genauestens ermittelt werden. Somit sind die Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen des Konzerns unter die Verwendung eines biometrischen Verfahrens in Verbindung mit einem Ortungssystem zu subsumieren. In dem vorliegenden Fall Amazons werden die elektronischen Überwachungsarmbänder jedoch nicht zu der Aufklärung von Straftaten oder zum Schutze der Arbeitnehmer installiert. Iim Fokus des Konzerns steht insbesondere eine dauerhafte Massenüberwachung seiner Mitarbeiter (Braun, ZD-Aktuell 2018, 06008).   Bildquelle: Bild (7267551) von WebTechExperts auf pixabay.com
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