Wie bereits in unserem Blogbeitrag Buy Now, Pay Later – Das ändert sich! geschildert ändern sich zu November diesen Jahres die Informationspflichten zu Buy Now Pay Later. Die Umsetzung in das nationale Recht wurde nunmehr durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität, konkret dem darin verankerten Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG) geschaffen.
Wann falle ich unter das neue Gesetz und wann nicht?
Das neue Gesetz erweitert den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts massiv. Früher fielen kleine Kredite oder komplett zinsfreie Ratenkäufe oft durchs Raster. Das ist nun vorbei.
Als Online-Händler fällt man unter das Gesetz, wenn:
- Ratenkäufe oder Zahlungsaufschübe über Drittanbieter (wie z. B. Klarna oder PayPal) angeboten werden.
- Kredite angeboten werden, bei denen der Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro liegt.
- Zins- und gebührenfreie Kredite an Dritte gewährt werden.
- Man Kredite vergibt, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind und bei denen nur geringe Kosten anfallen.
Als Online-Händler fällt man NICHT unter das Gesetz, wenn:
- Man als Händler den Zahlungsaufschub selbst (ohne Drittanbieter) gewährst.
- Der Kaufpreis zins- und gebührenfrei ist (abgesehen von gesetzlichen Verzugskosten).
- Die Zahlung vollständig innerhalb von 50 Tagen nach Lieferung zu leisten ist. Achtung für große Online-Händler: Wenn man kein kleines oder mittleres Unternehmen ist und Fernabsatzverträge anbietet, schrumpft diese Frist auf 14 Tage.
Ab wann greift das neue Gesetz?
Das Gesetz wurde im Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Vorgaben für Verbraucherdarlehensverträge und Finanzierungshilfen sind auf Verträge anzuwenden, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden.
Welche Auswirkungen hat dies auf meine Rechtstexte?
Das neue Gesetz zwingt Online-Händler, diverse Rechtstexte in deinem Shop anzupassen.
Hier ist die Checkliste:
- Datenschutzerklärung: Wenn man als Online-Händler Kredite vermittelt oder anbietet, findet oft eine automatisierte Bonitätsprüfung statt. Der Online-Händler muss Verbraucher klar darüber informieren, wenn ein Angebot auf Basis einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (Profiling) personalisiert wurde. Zudem darf sich eine Bonitätsprüfung nicht mehr ausschließlich auf soziale Netzwerke stützen, was datenschutzrechtlich verankert sein muss.
- Impressum: Vermittelst der Online-Händler selbst Kredite und fällt unter das neue Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG), musst im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden.
- Widerrufsbelehrung: Die Regeln für verbundene Verträge und Finanzierungshilfen wurden überarbeitet. Der Verbraucher muss explizit darüber belehrt werden, wenn kein Widerrufsrecht besteht oder unter welchen Umständen es erlischt. Der Widerruf kann künftig auch formlos auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) erklärt werden.
- AGB: Die AGB müssen die genauen Zahlungsbedingungen für Ratenkäufe widerspiegeln. Wenn der Online-Händler Kredite bewirbt, muss zwingend ein Warnhinweis aufgenommen werden, dass eine Kreditaufnahme Geld kostet.
Welche Auswirkungen bestehen für die Prozesse?
Der Gesetzgeber möchte Überschuldung verhindern. Das bedeutet für den Checkout-Prozesse:
- Bonitätsprüfung: Vor jedem Vertragsabschluss muss eine eingehende Prüfung der Kreditwürdigkeit stattfinden.
- Werbeverbote: Es ist verboten, Verbrauchern unaufgefordert Kredite zu gewähren. Die Werbung darf zudem nicht suggerieren, dass ein Kredit die finanzielle Situation verbessert.
- Meldepflichten bei Verzug: Wenn ein Kunde in Zahlungsverzug gerät, ist der Online-Händler (oder der Finanzierungspartner) verpflichtet, angemessene Nachsicht zu üben und auf leicht zugängliche Schuldnerberatungsdienste zu verweisen.
Bis wann muss eine Registrierung erfolgen?
Das neue Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG) verlangt von bestimmten Kreditgebern im E-Commerce eine Registrierung.
- Kreditgeber, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes aktiv waren, haben eine Übergangsfrist.
- Sie dürfen ihre Tätigkeit noch bis zu 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ohne die neue Registrierung weiter ausüben.
Rechtsfolgen
Ignoranz schützt vor Strafe nicht. Wenn die neuen Informationspflichten oder Bonitätsprüfungen missachtet werden drohen folgende Konsequenzen:
- Nichtigkeit: Der Verbraucherdarlehensvertrag kann nichtig sein, wenn zwingende Angaben fehlen.
- Bußgelder: Die Verletzung der Verbraucherinteressen, etwa durch fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfungen oder das Nicht-Verweisen an Schuldnerberatungen, wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
- Abmahnungen: Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände können nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) abmahnen.
Fazit und Handlungsempfehlung
Das neue Gesetz bringt deutlich mehr Bürokratie in den E-Commerce, sobald Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe ins Spiel kommen.
Online-Händler sollten genau prüfen, ob der aktuelle Rechnungskauf unter die Ausnahme fällt (Zahlungsziel unter 50 bzw. 14 Tagen, keine Gebühren, kein Drittanbieter).
Falls man mit BNPL-Anbietern zusammenarbeitet sollte man mit diesem klären, wie die Bonitätsprüfung und Informationspflichten im Checkout künftig abgebildet werden müssen.
Rechtzeitig vor dem 20. November 2026 müssen die Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung angepasst werden. Alternativ muss die Zahlungsart Buy Now Pay Later zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet werden. Dies erfordert im Regelfall jedoch auch eine Anpassung bestehender AGB.

