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Steueridentifikationsnummern

Steueridentifikationsnummern Steueridentifikationsnummern
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 05.06.2013

SteueridentifikationsnummernLesen Sie im folgenden Blogbeitrag alles Wissenswerte über die Wirtschafts-Identifikationsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wir erklären Ihnen, was es mit den Steueridentifikationsmerkmalen auf sich hat, wie die Vergabe der Nummern erfolgt und welche Identifikationsnummer Sie benötigen.

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Wozu dienen die neuen Identifikationsnummern?

Bald jährt sich die Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2003 zum elften Mal. Mit dem Gesetz (BT-Drs. 630/03 bzw. BGBl. I 2003 S. 2645) wurde unter anderem die Abgabenordnung zur Einführung eines einheitlichen und dauerhaften Identifikationsmerkmals im Steuerwesen reformiert. Die Einführung der einheitlichen und dauerhaften Steuernummern ist die Antwort des Bundesgesetzgebers auf ein Urteil des BVerfG aus dem Jahre 1991 (BVerfG, Urteil vom 27. 6. 1991 – 2 BvR 1493/89). In dem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht eine rechtliche und tatsächliche Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen von Seiten des Steuerrechts angemahnt. Die neuen Identifikationsmerkmale sollen eine leichtere Auswertung der relevanten Informationen durch die Finanzverwaltung ermöglichen.

Die damalige parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barabara Hendricks, bezeichnete das Steueränderungsgesetz 2003 seinerzeit in der Plenardebatte als Omnibusgesetz, das Einzelfallentscheidungen zusammenfasse und als Antwort auf neue höchstrichterliche Rechtsprechung zu verstehen sei. Leider ist der Omnibus ist in diesem Fall bislang noch nicht am Ziel angekommen und verunsichert mit seiner Verspätung Steuerpflichtige, die vielerorts in geltenden Gesetzen von der Wirtschafts-Identifikationsnummer lesen. Die §§ 139a ff. der Abgabenordnung sind erst teilweise erfolgreich umgesetzt worden.

Die bisher bekannten Steuernummern sollen durch die Einführung der neuen Identifikationsnummern vereinheitlicht und insgesamt vereinfacht werden. Privatpersonen haben bereits eine Steueridentifikationsnummer nach §139b AO als lebenslangen Begleiter zugeteilt bekommen. Ebenso sollen wirtschaftlich Tätige (natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen) ein neues Identifikationsmerkmal erhalten. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer, die gemäß § 139c AO auf Aufforderung der zuständigen Finanzbehörden vom Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn vergeben werden soll, ist jedoch bis heute noch immer nicht in Sicht. Dabei sehen bereits erste Gesetze die Angabe eben dieser Nummer vor. So zum Beispiel §20 Grunderwerbsteuergesetz (kurz: GrEStG).

Das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass Betroffene die Wirtschafts-Identifikationsnummer erst nach entsprechender Zuteilung vorlegen müssen. Ein der praktischen Logik folgendes Zugeständnis der Steuerverwaltung an die Steuerpflichtigen. Auch in §5 Abs. 1 Nr. 6 Telemediengesetz (TMG) ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer bereits zu finden. Die Vorschrift, die Pflichtinhalte der Anbieterkennzeichnung im Internet benennt, greift in diesem Punkt aktuell – mangels Ausgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer – noch nicht.

Wann kommt die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Nach Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern ist mit einer Umsetzung der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer bis auf Weiteres nicht zu rechnen.

„Momentan beanspruchen die Arbeiten zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer auf Grund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien noch einen längeren Zeitraum. Rechtzeitig vor der Einführung werden zu gegebener Zeit geeignete Informationen im Wege der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden.“

Wirtschafts-Identifikationsnummer ersetzt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Fest steht jedoch bereits jetzt: Die Wirtsschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll auch die Funktion der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) übernehmen. Sie wird das gleiche Format haben, sodass eine Umstellung leicht durchzuführen sein wird.

Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird aktuell als europaweite Identifikationsnummer bei der Abwicklung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr eingesetzt. Sie wird auf Antrag (§27a UStG) vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Sie wird allerdings nur benötigt, wenn Waren ins EU-Gemeinschaftsgebiet verkauft oder dort gekauft werden, Lieferungen nach §25b Abs. 2 UStG ausgeführt oder sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG im EU-Gemeinschaftsgebiet erbracht werden.

Wie erhalte ich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Wie bereits erwähnt, wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer ohne Antrag vergeben werden. Die Nummern werden ausschließlich nach Aufforderung durch die Finanzbehörden vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.


Falls Sie weitere Fragen zur Einbindung der Umsatzsteuer-ID oder zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. Unser Website-Check löst das oben beschriebene Problem, dazu erhalten Sie anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.