Rechtsmissbrauch bei Gegenabmahnung und Bagatellverstöße bei Textilkennzeichnung – Neue Entscheidung des LG Saarbrücken (Az.: 7 O 46-12)

Kurz bevor das Textilkennzeichnungsgesetz von der Textilkennzeichnungsverordnung abgelöst wurde, musste sich das Landgericht Saarbrücken doch noch einmal mit diesem spannenden Spezialgesetz beschäftigen.

Sachverhalt

Zwei Online-Händler bekämpften sich in der Vergangenheit bereits mit rechtlichen Mitteln, bevor es zu einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verstoßes gegen das Textilkennzeichnungsgesetz kam.

Der Antrag wurde nun von dem Landgericht Saarbrücken zurückgewiesen, da das Gericht von einem “rechtsmissbräuchlichen Vorgehen” der Antragstellerin gem. § 8 Abs.4 UWG ausging. Es läge eine rechtsmissbräuchliche “Retourkutschenabmahnung” bzw. “Gegenabmahnung” vor. Darüber hinaus seien die Verstöße gegen die einzelnen Kennzeichnungspflichten des Textilkennzeichnungsgesetzes als “Bagatellen” i.S.d. UWG einzustufen.


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TKV Urteil SB1

Tags :
Sonstiges, Urteile & Gesetze

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