Privatverkauf von Tickets für das Finale der UEFA Champions League steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Urteil vom 29.10.2019 (Az. IX R 10/18) entschieden, dass der Gewinn, der beim privaten  Weiterverkauf von Fußball-Tickets anfällt steuerpflichtig ist.

Was ist passiert?

Dem Urteil ging ein Streit zwischen einem Fußball-Fan und dessen zuständigem Finanzamt voraus. Dieser hatte für 330 € vom Veranstalter zwei Tickets für das UEFA Champions League Finale gekauft. Anschließend veräußerte er die Tickets, wie es viele tun gewinnbringend weiter. Insgesamt erhielt der Verkäufer 2.907 € von dem Endkäufer.

Da der Fan davon ausging, dass solche Privatverkäufe von der Steuer befreit sind, gab dieser in seiner Einkommenssteuererklärung für den Verkauf einen Gewinn von 0 € an.

Daraufhin verlangte das Finanzamt eine Anpassung der Einkommenssteuererklärung und gleichzeitig die Nachzahlung der Steuern für einen Gewinn von 2.577€. Dagegen klagte der Fußball-Fan, verlor jedoch in zweiter Instanz.

Begründung des BFH

Nach Ansicht der Richter am Bundesfinanzhof sind Tickets für das Finale der UEFA Champions League keine Gegenstände des alltäglichen Bedarfs sondern vielmehr zum einmaligen Gebrauch an einem bestimmten Tag geeignet.

Damit unterliegen diese bei einem Privatverkauf der Einkommensteuer.

Fazit

Nachdem in diesem Fall speziell in Bezug auf Tickets für das UEFA Champions League Finale geurteilt wurde, könnten sich nun auch weitere Klagen in Bezug auf andere Tickets auf dieses Urteil stützen. Gerade den “privaten” Tickethändlern könnte hier schnell ein Riegel vorgesetzt werden.

Privatverkauf von Tickets für das Finale der UEFA Champions League steuerpflichtig

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