Der Gesetzgeber ändert zum 28.05.2022 die Auszeichnung von Preisen in Online-Shops durch die Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV). Online-Shop-Händler müssen die Preisauszeichnung von Aktionspreisen, Rabattpreisen, UVP-Preisen, Grundpreisen (Preis pro kg/l) anpassen. Auf viele Lebensmittel in Flaschen fällt bereits Pfand an, dies muss in Onlineshops ebenfalls richtig gekennzeichnet werden. Die Vorgaben gelten auch für alle Handelsplattformen inklusive Google Shopping, eBay, Amazon und weitere externe Vertriebskanäle.
Mehr dazu finden Sie bei unseren Kollegen unter Neue Regelungen zur Auszeichnung von Pfand, Aktionspreisen, SALE-Preisen und Grundpreisen in Online-Shops ab dem 28.05.2022 | Onlinerecht Blog | BLOG (dury.de).
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