Onlinehändler müssen Gastkonto anbieten

Onlinehändler müssen Gastzugang für Kunden bereitstellen!

Die Datenschutzkonferenz (kurz: DSK) als Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder veröffentlichte am 24.03.2022 neue Vorgaben für Onlinehändler (https://datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20222604_beschluss_datenminimierung_onlinehandel.pdf). Unter anderem müssen Onlinehändler ihren Kunden grundsätzlich einen Gastzugang für die Bestellung bereitstellen.

Mehr dazu finden Sie bei unseren Kollegen:
Datenschutzkonferenz: Onlinehändler müssen Kunden Gastzugang anbieten | Datenschutzrecht-Blog | BLOG (dury.de

 

Bildquelle: Bild von madartzgraphics auf pixabay

Tags :
Datenschutz

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