Probeschlafen auf Matratze führt nicht zu Wertersatz

geld matttilda fotolia com

geld matttilda fotolia comNachdem wir bereits im März über ein BGH-Urteil zu einer anderen Matratzensache berichtet haben, hat nun das AG Bremen (Urt. v. 15.4.2016, Az. 7 C 273/15) festgestellt, dass man eine Matratze testen, also “beschlafen” darf und eine spätere Rücksendung innerhalb der Widerrufsfrist keinen Wertersatz (eine Art Schadensersatz) auslöst.          Bildnachweis: geld – © matttilda – fotolia.com

AG Bremen, Urteil vom 15.04.2016 – Aktenzeichen 7 C 273/15

Wertersatz nach Rücksendung einer benutzen Matratze

Nach § BGB § 357 Abs. BGB § 357 Absatz 7 BGB hat die Beklagte […] keinen (Wert-)Ersatz für einen Wertverlust der Ware, hier der beiden Matratzen, zu leisten.Ein [Wertersatz] wäre dann auf die nur notwendige und hier noch moderate „Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der“ Matratzen zurückzuführen (§ BGB § 357 Abs. BGB § 357 Absatz 7 Nr. BGB § 357 Nummer 1 BGB), nachdem im Übrigen allerdings eine ausreichende Belehrung über das Widerrufsrecht gem. Nr. 2 der vorbenannten Regelung erfolgt war.

Mit der Nutzung der Matratzen jeweils nur über eine Nacht geht noch keine übermäßige Nutzung im Sinne der vorbenannten Regelung einher.

Die Beklagte als Verbraucherin hat ein Prüfungsrecht. Dieses beinhaltet die Berechtigung des Verbrauchers, die Ware auszuprobieren und zu testen. Dies insbesondere auch dann, wenn damit eine Ingebrauchnahme verbunden ist. Solange sich der Verbraucher hier im Rahmen der berechtigten Prüfung bewegt, schuldet dieser auch dann keinen Wertersatz, wenn die Ware einen vollständigen Wertverlust erleidet, wie z. B. beim Aufbau von Möbeln oder beim Befüllen eines Wasserbettes.

Normenketten:
§ 357 BGB
§ BGB § 357 Abs. BGB
§ 357 Absatz 7 BGB
§ ZPO § 128 Abs. ZPO
§ 128 Absatz 2 ZPO
§ ZPO § 313a Abs. ZPO
§ 313A Absatz 1 S. 1 ZPO
Rechtsgebiet: Sonstiges Bürgerliches Recht

matratze kein wertersatz ag bremen 15 04 2016 7 c 273 15

Tags :
E-Commerce, Sonstiges, Urteile & Gesetze

Autor:

Teilen

Abmahnsichere Rechtstexte

Schon ab 8,50 Euro* pro Monat – mit Update-Service & Haftungsübernahme u.v.m.

Abmahnsichere Rechtstexte

Schon ab 8,50 Euro* pro Monat profitierst du von folgenden Vorteilen:

  • Haftungsübernahme
  • Update-Service
  • Haftungsübernahme
  • Anwaltlich geführte Webdienste & Cookiedatenbank
  • und vieles mehr

Barrierefreier Cookiebanner

Nur 4,50 Euro* pro Monat – keine Sessionbegrenzung, Google-Consent-Mode V2 Ready u.v.m.

Barrierefreier Cookiebanner

Nur 4,50 Euro* pro Monat profitierst du von folgenden Vorteilen:

  • Keine Sessionbegrenzung
  • Leicht einzubinden
  • Kompatibel mit allen Systemen
  • Google-Consent-Mode V2 Ready
  • und vieles mehr

Cybersecurity-Check

Schon ab 9,80 Euro* pro Monat checken wir auf aktuelle Sicherheitslücken, Passwortleaks, inkl. umfassenden Reporting –  Risikobewertung u.v.m.

Cybersecurity-Check

Schon ab 9,80 Euro* pro Monat profitierst du von folgenden Vorteilen

  • Minimiere Risiken, bevor es teuer wird
  • KI-gestützter Cybersecurity-Check
  • Analyse des Webauftritts auf Viren- und Malware-Befall
  • Prüfung auf aktuelle Sicherheitslücken
  • Warnung vor Passwortleaks
  • Umfassendes Reporting & Risikobewertung
  • und vieles mehr
Website-Check Newsletter abonnieren