Ab dem 13. Dezember 2016 tritt Artikel 9 Abs. 1 Buchst. I LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) in Kraft. Dies hat zur Folge, dass Online-Shop-Betreiber, neben den schon jetzt geltenden Informationspflichten aus der LMIV, auch Nährwertangaben auf den Produktseiten aufnehmen müssen. Diese Pflichten zur Angabe der Nährwerte gilt für alle Online-Shops, die Lebensmittel, etc. verkaufen. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht, was Sie ab dem 13.12.2016 als Online-Shop-Betreiber beachten müssen.
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Welche Online-Shops sind betroffen?
Grundsätzlich sind alle Online-Shops betroffen, die Lebensmittel verkaufen. Der Begriff Lebensmittel richtet sich hierbei nach dem EU-Recht und weicht somit von dem normalen Begriff des Lebensmittels ab, wie er von jedem im Alltag gebraucht wird. Die EU definiert Lebensmittel folgendermaßen:Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden (Artikel 2). […] Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Deshalb gehören folgende Stoffe nicht zu den Lebensmitteln:
a) Futtermittel, b) lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind, c) Pflanzen vor dem Ernten, d) Arzneimittel im Sinne der Richtlinien 65/65/EWG(21) und 92/73/EWG(22) des Rates, e) kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG(23) des Rates, f) Tabak und Tabakerzeugnisse im Sinne der Richtlinie 89/622/EWG(24) des Rates, g) Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe, 1961, und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe, 1971, h) Rückstände und Kontaminanten. Wir haben aufgrund der Übersichtlichkeit die betroffenen Lebensmittel in einer Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle ist nicht abschließend und erwähnt nur die gängigsten Standardprodukte. Wir empfehlen den Online-Shop im Einzelfall durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.Muss Nährwertdeklaration im Online-Shop aufgenommen werden? | |
Essen, das abgepackt ist und erst zubereitet werden muss z.B. bereits abgepackte Kartoffeln im Netz | JA |
Abgepacktes Essen zum sofortigen Verzehr z.B. Fertiggericht | JA |
Nicht abgepackte Lebensmittel z.B. nicht verpacktes, loses Gemüse | JA, nur Brennwert oder Brennwert mit Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz |
Kaugummi, Drops, Bonbons in kleinen Dosen z.B. TicTac (größte Oberfläche der Dose weniger als 25 cm2) | NEIN |
Alkoholfreie Getränke, z.B. Cola | JA |
Alkoholische Getränke bis 1,2 % Alkoholgehalt | JA, nur den Brennwert mit Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz |
Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 % Alkoholgehalt | NEIN |
Nahrungsergänzungsmittel | NEIN, aber Spezialangaben |
Mineralwasser | NEIN |
Unverarbeitete Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat bestehen z.B. Honig, Käse, Milch | NEIN, Abgrenzung jedoch teilweise schwierig |
Tee und Kaffee ohne Zusatzstoffe wie z.B. Aromen, Zucker | NEIN |
Aromen, pur | NEIN |
Tabakerzeugnisse | NEIN |
Arzneimittel und Kosmetik | NEIN |
Welche Nährwerte müssen nun ab dem 13.12.2016 im Online-Shop dargestellt werden?
Die Nährwertdeklarationen müssen grundsätzlich auf der jeweiligen Produktseite des betroffenen Lebensmittels sichtbar sein. Hierbei muss der Brennwert, das enthaltene Fett, die darin enthaltenen gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon enthaltener Zucker Eiweiß und Salz angegeben werden. Der Brennwert muss in den zwei Maßeinheiten kj (Kilojoule) und kcal (Kilokalorie) angegeben werden. Gemäß Art. 32 Abs. 2 LMIV müssen die Angaben immer für eine Größe von 100g bzw. 100 ml getätigt werden. Bezüglich des Fetts müssen auch die enthaltenen gesättigten Fettsäuren angegeben werden. Wir haben hier eine Beispieltabelle für eine Nährwertangabe mit den Minimalerfordernissen zusammengestellt.Durchschnittliche Nährwerte | Je 100g |
Brennwert/Energie | 1960kj/468 kcal |
Fett | 10g |
Davon gesättigte Fettsäuren | 5g |
Kohlenhydrate | 15g |
Davon Zucker | 7g |
Eiweiß | 20g |
Salz | 1g |
Können auch freiwillig weitere Nährwertangaben auf der jeweiligen Produktseite bereitgestellt werden?
Die folgenden Nährwertangaben können ebenfalls ergänzt werden:
- einfach ungesättigte Fettsäuren
- mehrfach ungesättigte Fettsäuren
- Stärke
- Ballaststoffe
- mehrwertige Alkohole
- Vitamine oder Mineralstoffe