Das LG Berlin stellte mit Urteil (AZ: O 551/10) vom 06.03.2012 klar, dass die von Facebook verwendeten Nutzungsbedingungen in mehreren Punkten gegen Verbraucherschutzrechte verstößt.
Facebook-Freundefinder
Allen vorran wurde der „Freunde-Finder“ als rechtswidrig eingestuft. Dieser ermögliche es, über das lokale Adressbuch Namen und E-Mail-Adressen zu importieren und für weitere Freundeseinladungen zu nutzen, ohne dass diese in die Datennutzung eingewilligt hätten oder es dem Facebook-Nutzer ausreichend klar sei, für welche Zwecke Facebook die Daten tatsächlich verwende.
Nutzungsrechte an IP-Inhalten
Bildnachweis: markusspiske / PHOTOCASEAber auch das umfassende weltweite und kostenlose Nutzungsrecht an allen IP-Inhalten machte den Richtern Bauchschmerzen. Sie sei mit wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung – hier § 31 V UrhG – nicht vereinbar, da eine so weitreichende Übertragung dem Zweckübertragungsgedanken widerspricht.
Datenschutz
Die Regelungen zum Datenschutz wurden ebenso bemängelt. Der Nutzer werde nicht umfassend über die Art und Weise der Nutzung der Daten sowie über die Reichweite der Erklärung informiert. Es gehe nicht ausreichend hervor, für welchen Zweck - hier für Werbezwecke - die Daten verwendet werden. Daher seien die AGBs auch in diesem Punkt rechtswidrig.
Anmerkung
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, wie die nachfolgenden Instanzen die Nutzungsbedingungen von Facebook einordnen. Unseres Erachtens ist die rechtliche Einordnung der angegriffenen Klauseln der Facebook-Nutzungsbedingungendurch das LG Berlin vollkommen zutreffend. Insbesondere die weitgehende Nutzungsrechteklausel ist vollkommen überraschend und führt dazu, dass man automatisch gegen Standard-Stockphoto-Lizenzen der meisten Internet-Bildagenturen verstoßen würde. Neuen Abmahnwellen wäre Tür und Tor geöffnet.
Urteil und Pressemitteilung des vzbv können sie hier abrufen.
Wenn Sie weitere Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. In unseren Website-Checks erhalten Sie neben einem Prüfungsprotokoll Ihrer Internetseite auch anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.