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Kurz notiert: Zustimmung zum E-Government-Gesetz im Bundesrat

Kurz notiert: Zustimmung zum E-Government-Gesetz im Bundesrat Kurz notiert: Zustimmung zum E-Government-Gesetz im Bundesrat
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 19.06.2013

Bundesrat 2006In der vergangenen Woche hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BR-Drucksache 557/12)– besser bekannt als E-Government-Gesetz – zugestimmt.

Das E-Government-Gesetz wird es Bürgern ermöglichen Behördengänge in der Zukunft auch über das Internet zu erledigen. Hierzu sind grundlegende Umstellungen bei den jeweiligen Behörden notwendig, die durch das E-Government-Gesetz in die Wege geleitet werden. Ziel ist es, die Verwaltung bürgernäher und effizienter zu gestalten. Das E-Government-Gesetz  tritt zum 01. Juli 2014 in Kraft.

Ab diesem Datum müssen alle Behörden elektronische Dokumente von Bürgern annehmen. Der De-Mail-Dienst oder der elektronische Personalausweis können zur Unterschrift der Dokumente genutzt werden. Weiterführende Informationen zu den Inhalten des E-Government-Gesetzes sind auf der Homepage des Bundesministerium des Inneren abrufbar.

Bildnachweis: © Bundesrat 2006


 

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