Kurz notiert: Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Bundestagsdrucksache 17/13057 vom 15.04.2013). Das Gesetz sieht unter anderem eine Reform der Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen vor. Bislang ist in §97a II Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine Deckelung der Abmahnkosten vorgesehen. Diese Regelung soll durch eine neue Vorschrift im Gerichtskostengesetz (§ 49 GKG) ersetzt werden. So soll der Streitwert bei Privatpersonen auf 1.000 € beschränkt werden. Die Abmahngebühren für den Rechtsanwalt wären dementsprechend auf 155 € begrenzt. Dabei sieht das Gesetz einige Ausnahmen vor, die wegen ihrer offenen und unbestimmten Rechtsbegriffe teilweise kritisch bewertet werden. Insbesondere die Formulierung „es sei denn, dieser Wert ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ eröffne Abmahnkanzleien die Möglichkeit, die beabsichtigte Begrenzung der Abmahnkosten zu umgehen. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf noch Änderungen erfahren bzw. welche Form das Gesetz am Ende konkret haben wird.

Informationen zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und alle relevanten Dokumente finden Sie hier.


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