Infos zur Musiknutzung auf gewerblichen Social-Media-Accounts

Socialmedia Icons und Musiksymbol

Die Verwendung von Musik auf Social-Media-Plattformen wie u.a. TikTok wirft häufig urheberrechtliche Fragen auf. Insbesondere für gewerbliche Accounts ist Vorsicht geboten, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.

Worum geht es?

TikTok stellt seinen Nutzern eine Vielzahl von Sounds zur Verfügung, die jedoch primär für nicht-kommerzielle Zwecke vorgesehen sind. Für Business-Accounts bietet TikTok eine eingeschränkte Auswahl an Musik in der sogenannten “Commercial Music Library” an, die für kommerzielle Beiträge genutzt werden darf.

Was hat das Gericht entschieden?

In einem Urteil des Landgerichts München I vom 9. Februar 2024 (Az. 42 O 10792/22) wurde TikTok untersagt, urheberrechtlich geschützte Werke ohne entsprechende Lizenzen zu nutzen. Das Gericht stellte fest, dass das Führen von Lizenzverhandlungen zum Schein keine ausreichende Grundlage für die Nutzung geschützter Werke darstellte. Diensteanbieter sind verpflichtet, “bestmögliche Anstrengungen” zu unternehmen, um die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben.

Fazit

Unternehmen und gewerbliche Nutzer sollten bei der Verwendung von Musik auf TikTok sorgfältig prüfen, ob sie die erforderlichen Lizenzen besitzen. Die Nutzung der von TikTok bereitgestellten “Commercial Music Library” bietet eine rechtlich sichere Möglichkeit, Musik in kommerziellen Beiträgen zu verwenden. Es ist ratsam, die Nutzungsbedingungen der Plattform genau zu beachten und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, um Urheberrechtsverletzungen und damit verbundene Abmahnungen zu vermeiden

Tags :
Rechtsgebiete, Social-Media, Urteile & Gesetze

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