Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied in einem neueren Beschluss (Beschl. v. 23.09.2021, Az. 6 W 76/21) , sollte das Wort Bullshit durch die Bezeichnung „B******t“ mit Sternchen ersetzt werden, würde dies rechtlich keinen Unterschied machen.
Zum Hintergrund des Urteils: Einer Influencerin wurde durch einstweilige Verfügung verboten worden, auf ihrem Instagram-Account einen Ordner in ihren Highlights mit dem Namen “Mehr Bullshit” zu benennen. In dem besagten Ordner erstellte die betroffene Influencerin mehrere Aussagen über die Firma „Quality First“, welchen sie dann „Mehr B******t“ bezeichnete. Jedoch sah das OLG Frankfurt am Main hierin einen kerngleichen Verstoß gegen das Unterlassungsgebot, welches der Influencerin erst kürzlich auferlegt worden war.
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