Influencerin verstößt gegen Unterlassung : „B******t“ bleibt „Bullshit“

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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied in einem neueren Beschluss (Beschl. v. 23.09.2021, Az. 6 W 76/21) , sollte das Wort Bullshit durch die Bezeichnung  „B******t“ mit Sternchen ersetzt werden, würde dies rechtlich keinen Unterschied machen.

Zum Hintergrund des Urteils: Einer Influencerin wurde durch einstweilige Verfügung verboten worden, auf ihrem Instagram-Account einen Ordner in ihren Highlights mit dem Namen “Mehr Bullshit” zu benennen. In dem besagten Ordner erstellte die betroffene Influencerin mehrere Aussagen über die Firma „Quality First“, welchen sie dann „Mehr B******t“ bezeichnete. Jedoch sah das OLG Frankfurt am Main hierin einen kerngleichen Verstoß gegen das Unterlassungsgebot, welches der Influencerin erst kürzlich auferlegt worden war. 

Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro

Schon das Landgericht Frankfurt am Main nahm bereits vor dem OLG einen Verstoß gegen die auferlegte einstweilige Verfügung an und verdonnerte die Influencerin zu einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro, ersatzweise zu einem Tag Ordnungshaft (Beschl. v. 21.06.2021, Az. 2-3 O 88/21).

Begründung des Landgerichts Frankfurt am Main

Folgende Begründung führte das Landgericht aus: 

Mit der Bezeichnung des Wortes Bullshit, welches die betroffene Influencerin lediglich durch Sternchen ersetzte, würde diese jedoch den ihr untersagten Begriff weiterhin benutzen. Es liegt mithin das gleiche Wort vor, die mittleren Buchstaben des Wortes wurden nur durch Sternchen ersetzt. Das Wort “Bullshit” sei jedoch immer noch erkennbar und wird auch von den angesprochen Adressaten den gleichen Begriff darunter verstehen.

Bildquelle: PaliGraficas auf pixaybay

Tags :
Abmahnungen & Bußgelder, Social-Media

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