Stürzt ein:e Beschäftigte:r auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice, um der Arbeit nachzukommen, ist dies:er durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dieses Urteil fällte nun das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Online-Kauf von Pflanzen: Können diese zurückgegeben werden?