Am 14.12.2012 ist die in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 veröffentlichte Liste der erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungs- und Lebensmitteln, als Zusatz der Health-Claims Verordnung (Verordnung EG Nr. 1924/2006) in Kraft getreten. Fast 6 Jahre nach der Veröffentlichung der Health-Claims-Verordnung sind somit alle nicht zugelassenen bzw. noch nicht geprüften Angaben verboten. Zuwiderhandlungen können von Konkurrenten als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden.
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Die in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 enthaltene Gemeinschaftsliste enthält 222 zugelassene Angaben. Für weitere 1600 Aussagen wurde die Zulässigkeit von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (https://www.efsa.europa.eu/de/) verneint.
Für die weiteren übriggebliebenen Substanzen (ca. 2200) ist das Zulassungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Bearbeitung der sog. Botanicals wurde offiziell zurückgestellt.
Gesundheitsbezogene Angaben, die nicht in Gemeinschaftliste der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 aufgenommen wurden, sind zukünftig nicht mehr zulässig.
Diese Regelung gilt unmittelbar für alle Lebensmittel-Unternehmen in der EU. Die Behörden der Mitgliedstaaten sind für deren Durchsetzung zuständig.
Damit gilt auch für alle Online-Shop-Betreiber, dass es ratsam ist, den eigenen Online-Shop auf gesundheitsbezogene Werbeaussagen zu durchsuchen und unverfängliche Formulierungen zu verwenden.
Weitere Details finden Sie in der offziellen FAQ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
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