Haften Plattform-Betreiber für das urheberrechtswidrige Verhalten ihrer Nutzer?

Bisher konnten Plattformbetreiber für die Inhalte,
die ihre Nutzer auf der Plattform veröffentlichen, nur als Störer in Verfahren gegen Urheberrechtsverletzung belangt werden.

Mit seinen Urteilen vom 02.06.2022 (Az. I ZR 140/15, I ZR 53/17, I ZR 54/17, I ZR 55/17, I ZR 56/17, I ZR 57/17 und I ZR 135/18) ändert der BGH seine Rechtsprechung. Auf Basis der Urteile ist auch die rechtliche Verfolgung von Plattformbetreibern als aktive Täter denkbar, soweit diese nicht bestimmte Maßnahmen ergreifen.

 

Mehr dazu gibt es bei unseren Kollegen zu lesen:
Haften Plattform-Betreiber für das urheberrechts-widrige Verhalten ihrer Nutzer? | Urheber-und-Medienrecht – Blog | BLOG (dury.de)

 

Bildquelle: Bild von tungnguyen auf pixabay

Tags :
Abmahnungen & Bußgelder

Autor:

Teilen

Grafik Textdokument mit einem Haken für geprüft

Abmahnsicher online

Rechtstexte leicht gemacht mit Update-Service, Haftungsübernahme u.v.m.

Grafik Barrierefreiheit im Web

Barrierefrei online

Mit wenigen Klicks ist der Webauftritt auf Barrierefreiheit geprüft. Ein Siegel schafft Vertrauen.

Grafik Siegel und Haken für korrekt

Cybersischerheit ohne Chaos

Das Onlinebusiness ohne Aufwand auf Sicherheitslücken prüfen und Einfallstore schließen.

Grafik eines Cookies symbolisch für Produkt Cookiebanner

Cookieeinwilligungen leicht gemacht

Gesetze ändern sich – dieses Consent-Tool passt sich an.