Haften Plattform-Betreiber für das urheberrechtswidrige Verhalten ihrer Nutzer?

Bisher konnten Plattformbetreiber für die Inhalte, die ihre Nutzer auf der Plattform veröffentlichen, nur als Störer in Verfahren gegen Urheberrechtsverletzung belangt werden. Mit seinen Urteilen vom 02.06.2022 (Az. I ZR 140/15, I ZR 53/17, I ZR 54/17, I ZR 55/17, I ZR 56/17, I ZR 57/17 und I ZR 135/18) ändert der BGH seine Rechtsprechung. Auf Basis der Urteile ist auch die rechtliche Verfolgung von Plattformbetreibern als aktive Täter denkbar, soweit diese nicht bestimmte Maßnahmen ergreifen.   Mehr dazu gibt es bei unseren Kollegen zu lesen: Haften Plattform-Betreiber für das urheberrechts-widrige Verhalten ihrer Nutzer? | Urheber-und-Medienrecht - Blog | BLOG (dury.de)   Bildquelle: Bild von tungnguyen auf pixabay
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Abmahnungen & Bußgelder

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