Am 31. Januar 2020 um Mitternacht (MEZ) verließ das Vereinigte Königreich mit Inkrafttreten des Austritts-Abkommens die Europäische Union und wurde zu einem Drittland.
Damit begann ein Übergangszeitraum, der am 31. Dezember 2020 endete.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat im Jahr 2018 verbindlich für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft.
Damit sind die Regelungen der DSGVO nicht mehr in Großbritannien anwendbar. Kurz bevor Ende Juni 2021 eine weitere Übergangsfrist abgelaufen ist, hat die EU-Kommission in letzter Minute einen Angemessenheitsbeschluss erlassen, der Großbritannien als sicheres Drittland deklariert. Das bedeutet, dass Datenflüsse nach Großbritannien derzeit weiterhin ähnlich zu behandeln sind wie Datenflüsse innerhalb der EU.
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Großbritannien
möchte sich von der DSGVO lösen | Datenschutzrecht-Blog | BLOG (dury.de)