Wenn hinsichtlich einer Rechtsverletzung online eine sog. Unterlassungserklärung abgegeben wird, müssen zudem gewisse andere Dinge beachtet werden. Wichtig dabei ist vor allem, dass auch Google Cache dabei bereinigt wird. Im schlimmsten Fall kann dabei ein Bußgeld oder eine Vertragsstrafe anfallen (BGH, Beschluss vom 12.07.2018, Az. I ZB 86/17; KG Berlin, Urteil vom 27.11.2009, Az. 9 U 27/09). Wir klären auf.
Künstliche Intelligenz: Neue Verordnung in der EU tritt in Kraft