In Datenschutzerklärungen müssen ab jetzt die Klauseln von Google beziehungsweise Facebook angepasst werden. Google und Facebook haben die Kontaktdaten und die Links zu ihren Datenschutzerklärungen geändert. Alle Datenschutzerklärungen müssen aktualisiert werden, sofern Google- oder Facebook-Dienste verwendet werden.
Diesen Blogbeitrag haben wir am 24.01.2019 geupdatet.
Wir senden unseren Kunden somit neue Datenschutzerklärungen zu.
Nachfolgend finden Sie weitere Beiträge zum Thema Datenschutz bei Facebook: https://website-check.de/blog/datenschutzrecht/facebook-will-an-verschluesselung-arbeiten/ https://website-check.de/blog/datenschutzrecht/facebook-fanpage-abschalten-neueste-entwicklungen-bzgl-datenschutz/ https://website-check.de/blog/neue-urteile/urteilsverkuendung-am-11-april-2019-gegen-facebook-computerspiel-als-datenschutzverstoss/
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Was hat Google in seiner Datenschutzerklärung geändert?
Die größte Änderung besteht darin, dass ab dem 22. Januar 2018 die Google Ireland Limited mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland als Verantwortliche für die Datenerhebung und Verarbeitung für den europäischen Wirtschaftsraum gilt. Die großen Anbieter von Webdiensten gehen derzeit meist dazu über, eine europäische Niederlassung in Irland zu gründen. Irland gilt bei ausländischen Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes als sehr vorteilhaft. Durch den neuen Sitz in Europa könnte Google im Zweifel angeben, dass eine Datenübertragung nur innerhalb der EU erfolgt. Wir gehen jedoch davon aus, dass dies nicht der Fall ist. So heißt es in der eigenen Datenschutzerklärung von Google (gültig ab 22.01.2019):„Wir betreiben Server auf der ganzen Welt. Deshalb können Ihre Daten auf Servern verarbeitet werden, die außerhalb des Landes liegen, in dem Sie leben. Datenschutzgesetze sind von Land zu Land unterschiedlich und einige bieten mehr Schutz als andere. Unabhängig davon, wo Ihre Daten verarbeitet werden, wenden wir grundsätzlich dieselben, in der Datenschutzerklärung beschriebenen, Schutzmaßnahmen an. Ferner halten wir bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu Datenübermittlungen ein, beispielsweise die Privacy Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA und zwischen der Schweiz und den USA.“Zusätzlich gibt es in der Datenschutzerklärung von Google Indizien, nach denen der Anbieter der Dienste eigentlich die Google LLC mit Sitz in den USA ist.
„Diese Datenschutzerklärung gilt für alle Dienste, die von Google LLC und seinen verbundenen Unternehmen angeboten werden, einschließlich YouTube, Android und Dienste, die auf Websites Dritter bereitgestellt werden, wie Werbedienste.“ Quelle: Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/privacy, zuletzt abgerufen am 24.01.2019, 14:30).Die Google Ireland Limited ist dennoch in Zukunft der neue Ansprechpartner für alle europäischen Google-Benutzer. Aus diesem Grund sollten diese Angaben auch in der Datenschutzerklärung korrigiert werden. Ebenso hat Google den Link zu seiner neuen Datenschutzerklärung geändert. Wir ein alter Link verwendet, kann nicht gewährleistet werden, dass der Link noch funktioniert.
Benötigen Sie eine neue Datenschutzerklärung, wenn Sie Google-Dienste benutzen?
Sind in Ihrer Datenschutzerklärung Google-Dienste aufgelistet, sollten Sie die neue Firmenanschrift Google Ireland Limited mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland anstelle der alten Firmendaten der Google LLC. einfügen. Die bisherigen Kontaktdaten zu Google sind veraltet. Ebenfalls sollte auch der Link zur neuen Datenschutzerklärung von Google erneuert werden. Dieser Link steht mittlerweile fest. Der alte Link scheint diesbezüglich derzeit noch zu funktionieren. Die restliche Formulierung muss nicht angepasst werden, da wir weiterhin davon ausgehen, dass der Großteil der Datenverarbeitungen und Datenübertragungen nach wie vor in den USA, unter dem Verantwortlichen, der Google LLC durchgeführt werden. Hierbei muss über die Rechtsgrundlage der Datenübertragung im Rahmen des Privacy-Shields aufgeklärt werden.Benötigen Sie auch eine neue Datenschutzerklärung, wenn Sie Facebook-Dienste benutzen?
Sind in Ihrer Datenschutzerklärung Facebook-Dienste aufgelistet, sollten Sie auch hier die neue Firmenanschrift Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland anstelle der alten Firmendaten von Facebook einfügen. Ebenso sollte der Link zur Datenschutzerklärung aktualisiert werden. Was ist zu tun?- Wir werden Ihnen zeitnah eine neue Datenschutzerklärung zusenden, sofern Sie Google- beziehungsweise Facebook-Dienste verwenden. Wir empfehlen diese neue Datenschutzerklärung direkt auf der Seite aufzunehmen. Unsere Update-Kunden werden diese zeitnah erhalten. Sofern Sie kein laufendes Website-Check-Paket gebucht haben, empfehlen wir, ein Update-Paket der Website-Check GmbH zu buchen.
- Bitte binden Sie die neue Datenschutzerklärung auf der Website ein, sobald sie Ihnen zugesendet wird.
Nachfolgend finden Sie weitere Beiträge zum Thema Datenschutz bei Facebook: https://website-check.de/blog/datenschutzrecht/facebook-will-an-verschluesselung-arbeiten/ https://website-check.de/blog/datenschutzrecht/facebook-fanpage-abschalten-neueste-entwicklungen-bzgl-datenschutz/ https://website-check.de/blog/neue-urteile/urteilsverkuendung-am-11-april-2019-gegen-facebook-computerspiel-als-datenschutzverstoss/
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