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Button-Lösung – Verbraucherzentrale Bundesverband erwirkt Unterlassungsurteile gegen Verstöße

Button-Lösung – Verbraucherzentrale Bundesverband erwirkt Unterlassungsurteile gegen Verstöße Button-Lösung – Verbraucherzentrale Bundesverband erwirkt Unterlassungsurteile gegen Verstöße
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 05.09.2013

Abmahnung Button-LösungÜber ein Jahr liegt die Einführung der sogenannten Button-Lösung für Bestellprozesse im Internet nun bereits zurück. Wie eine aktuelle Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt, stellt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Online-Händler noch immer vor gewisse Herausforderungen. Zudem birgt eine falsche Umsetzung der Button-Lösung noch immer ein sehr hohes Abmahnrisiko.

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So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband nach eigenen Angaben zwanzig Unternehmen wegen Verstößen bei der Umsetzung der Button-Lösung abgemahnt. Dreizehn der Unternehmen gaben daraufhin die geforderten Unterlassungserklärungen ab und korrigierten die Fehler bei der Einbindung und Ausgestaltung der Button-Lösung. Sieben Unternehmen folgten der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsklage hingegen nicht und wurden anschließend vom Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt. Die erhobenen Unterlassungsklagen hatten bereits teilweise Erfolg. So erging gegen die JW Handelssysteme GmbH (Betreiberin von www.melango.de und www.wir-lieben-grosshandelspreise.de) vor dem Landgericht (LG) Leipzig ein Urteil, das die Firma zur korrekten Umsetzung der Button-Lösung verpflichtet. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es macht deutlich, dass eine fehlerhafte Ausgestaltung der Button-Lösung hohe Kosten nach sich ziehen kann. In einem anderen Verfahren wurde die 1&1 Mail & Media GmbH vom LG Koblenz zur korrekten Umsetzung der Button-Lösung bei der Angebotsseite des Mail-Dienstes web.de verurteilt. Eine Übersicht über die bislang insgesamt zwanzig Verfahren hat der Verbraucherzentrale Bundesverband unter dem Titel „Praxistest Button-Lösung“ online zum Abruf bereitgestellt.
Wie Sie die Button-Lösung richtig umsetzen können, haben wir Ihnen in unserem Blogbeitrag vom 17. Mai 2012 ausführlich beschrieben.


Wenn Sie weitere Fragen zur Button-Lösung oder zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können wir Ihnen gerne den Kontakt zur IT-Recht-Kanzlei DURY vermitteln. Rufen Sie uns einfach unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Check anbieten. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.