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Facebook: US-Klage wegen illegaler Monopolbildung abgewiesen

Facebook: US-Klage wegen illegaler Monopolbildung abgewiesen Facebook: US-Klage wegen illegaler Monopolbildung abgewiesen
Autor: Stud. jur. Christine-Cathérine Wünstel

Veröffentlicht: 14.12.2021

US-Gericht weist Klage gegen Facebook ab

FTC klagte erfolglos gegen Facebook – die Klage wurde abgewiesen. Facebook konnte den Streit mit US-Behörden über eine Monopolstellung nun für sich entscheiden. Die Hintergründe der Klageabweisungen werden wir in diesem Blogbeitrag erklären. 

Die Handelsbehörde FTC (kurz für: Federal Trade Commission) klagte gegen Facebook und begründete ihre Klageschrift damit, dass Facebook sich auf dem Markt der sozialen Netzwerke ein Monopol aufgebaut habe. Der Vorwurf einer marktbeherrschenden Monopolstellung konnte jedoch bis jetzt noch nicht durchgesetzt werden. Zwei Klagen wurden von der FTC sowie den Generalstaatsanwaltschaften von mehr als 40 US-Bundesstaaten bereits gegen Facebook eingereicht. Die erste Klage wurde abgewiesen – eine eingereichte überarbeitete Klage wird nun ausführlich von den Bundesrichtern geprüft.

 

Streit um die Marktmacht

WhatsApp und Instagram gehören jetzt zu Facebook. Beide Konzerne waren für Facebook die stärksten Konkurrenten und wurden 2012 und 2014 somit von dem Großkonzern Facebook in das Unternehmen übernommen. Facebook wird vorgeworfen, den Wettbewerb damit verhindert zu haben und eine Monopolstellung eingenommen zu haben. Dies habe 2019 dem Konzern einen Umsatz von 70 Milliarden US-Dollar verschafft und dabei zu einem Gewinn von rund 18,5 Milliarden Dollar verholfen. Bereits im Dezember letzten Jahres klagte die FTC mit der Generalstaatsanwaltschaft gegen Facebook und forderte den Konzern in der Klageschrift auf, sich von Instagram und WhatsApp zu trennen. 

 

Steigender Aktienkurs – Facebook an der Börse erstmals mehr als eine Billionen Dollar wert.

Facebook konnte nicht nur den den Streit gegen die US-Behörden für sich gewinnen, der Sieg Facebooks brachte auch immense Zahlen mit sich: Der Kurs der Aktien des Unternehmens stieg nach dem Sieg der Klageabweisung um fast fünf Prozent pro Aktie. Das stellt einen Rekordkurs dar: Facebook ist an der Börse erstmals mehr als eine Billionen Dollar wert. 

 

Warum wurde die Klage abgewiesen?

Das Facebook in den sozialen Netzwerken ein “Gigant” ist, ist wahrscheinlich jedem bewusst. Doch hat Facebook wirklich eine Monopolstellung inne? Die FTC bejahte dies und legte die illegale Monopolstellung Facebooks in der Klageschrift dar. Jedoch fehlte es dem Bundesrichter James Boasberg, der das Verfahren leitete, an der Handfestigkeit der Beweise, die diese Behauptung darlegen sollte. Der Richter kritisierte, “dass bei dem Argument Facebook kontrolliere mehr als 60 Prozent des Marktes der Onlinenetzwerke, sei nicht einmal dargelegt worden, auf welcher Datengrundlage die FTC zu diesem Schluss komme.” Die Klage wurde somit im Juni von Richter Boasberg zurückgewiesen. Ein weiterer Grund für die Zurückweisung war laut Boasberg, “die Kläger hätten zu spät auf den Kauf von Instagram und WhatsApp durch Facebook im Jahr 2012 und 2014 reagiert.” 

 

FTC reichte erneut überarbeitete Klage gegen Facebook ein

Es war der FTC dahingehend jedoch erlaubt eine überarbeitete Klage einzureichen. In der überarbeiteten Klageschrift wirft die FTC dem Konzern vor, seine marktbeherrschende Stellung mit “wettbewerbsfeindlichen Übernahmen” verteidigt zu haben. “Nachdem es im Wettbewerb mit neuen Innovatoren nicht mithalten konnte, hat Facebook sie illegalerweise gekauft oder beerdigt, als ihre Beliebtheit eine existenzielle Bedrohung wurde”, so  FTC Vertreterin Holly Vedova. “Dieses Verhalten ist nicht weniger wettbewerbsfeindlich, als wenn Facebook neue App-Wettbewerber bestochen hätte, damit sie nicht in den Wettbewerb einsteigen”, erklärte sie weiterhin. Laut Facebook wird die neue Klage ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg haben, da sich an ihrer Stellungnahme bislang nichts geändert hat und eine Monopolstellung seitens Facebook immer noch abgelehnt wird. Fraglich ist, ob sich das diesmal bei erneuter ausführlicher Überarbeitung ändern wird und die Klage eventuell doch Chancen auf Erfolgsaussichten hat. Sollte es zu einer Verurteilung Facebooks kommen, müsste sich der Konzern wohl oder übel von WhatsApp und Instagram trennen.