[Update 28.03.2016]
LG Düsseldorf: Nutzung des Facebook-Like-Buttons doch als Wettbewerbsverstoß abmahnfähig
https://website-check.de/neue-urteile/lg-dusseldorf-facebook-like-button-ist-datenschutzwidrig-die-verwendung-kann-zu-recht-kostenpflichtig-abgemahnt-werden-urteil-vom-932016-az-12-o-151/15
[Update 14.07.2013]
OLG-Hamburg: Verstoß gegen Datenschutzrecht (§13 TMG) doch abmahnfähig!
https://website-check.de/datenschutzrecht/verstoss-gegen-datenschutzvorschriften-auf-website-doch-abmahnfahig-urteil-des-olg-hamburg-vom-27062013-3-u-26/12
[Update 01.11.2011]
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Streit-in-Kiel-eskaliert-mit-Datenschuetzer-Ruege-1369676.html
[Update 25.10.2011]
Artikel über die Zuständigkeit der Datenschützer vom ULD Schleswig-Holstein für die Verhängung von Bußgeldern:
https://blawg.legalit.de/2011/09/19/noch-einmal-tmg-busgeld-androhung-des-uld-ist-rechtswidrig/
[Update 24.10.2011]
Stellungnahme von Thilo Weichert, ULD Schleswig Holstein:
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20111014-bt-uanm-facebook.pdf
In der Diskussion um die Zulässigkeit des Facebook-Like-Buttons hat sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachen der Ansicht des unabhängigen Landesdatenschutzzetrum Schleswig-Holsteinangeschlossen. Auch die niedersächsischen Datenschützer vertreten die Auffassung, der Facebook-Like-Button dürfe nicht in Internetseiten eingebettet werden. Unseres Erachtens greift die gesamte Diskussion viel zu kurz, denn auch die Einbindung anderer "aktiver Inhalte" von Drittseiten, die ungefragt Java-Script-Code ausführen, der die IP-Adresse an Dritte weitergibt, ist datenschutzrechtlich höchst problematisch. Nachfolgend haben wir einmal den aktuellen Diskussionsstand zusammengefasst [letztes Update 21.10.2011] Bildnachweis: designer111 / PHOTOCASE
In der Diskussion um die Zulässigkeit des Facebook-Like-Buttons hat sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachen der Ansicht des unabhängigen Landesdatenschutzzetrum Schleswig-Holsteinangeschlossen. Auch die niedersächsischen Datenschützer vertreten die Auffassung, der Facebook-Like-Button dürfe nicht in Internetseiten eingebettet werden. Unseres Erachtens greift die gesamte Diskussion viel zu kurz, denn auch die Einbindung anderer "aktiver Inhalte" von Drittseiten, die ungefragt Java-Script-Code ausführen, der die IP-Adresse an Dritte weitergibt, ist datenschutzrechtlich höchst problematisch. Nachfolgend haben wir einmal den aktuellen Diskussionsstand zusammengefasst [letztes Update 21.10.2011] Bildnachweis: designer111 / PHOTOCASE
Facebook-Like-Button nicht datenschutzkonfom:
Niedersachsen: https://www.lfd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=28288&article_id=98353&_psmand=48 Kiel: https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/facebook-ap-20110819.pdf Auch die Landesdatenschutzbeauftragten in Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz stehen dem Facebook-Like-Button skeptisch gegenüber.Facebook-Like-Button datenschutzkonfom:
Gegen die vorgenannten Rechtsansichten sprechen sich folgende Stimmen aus: https://www.computerundrecht.de/media/2011_08-22_Haerting_Oeffentlichkeitsarbeit_einer_Landesbehoerde.pdf https://blawg.legalit.de/2011/08/22/bussgeld-androhung-des-uld-wegen-angeblichem-verstoss-gegen-das-tmg-rechtswidrig/ Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: https://www.sebastian-blumenthal.de/files/35704/Gutachten_Facebook_FINAL.pdf https://www.internet-law.de/2011/08/verstost-die-verwendung-des-%E2%80%9Egefallt-mir%E2%80%9C-buttons-wirklich-gegen-deutsches-datenschutzrecht.html https://www.computerundrecht.de/media/2011_08-22_Haerting_Oeffentlichkeitsarbeit_einer_Landesbehoerde.pdf https://www.telemedicus.info/article/2057-Arbeitspapier-zu-Facebooks-Like-Button.html https://www.ferner-alsdorf.de/2011/08/datenschutz-facebook-bussgeld-webseite-datenschutzrecht/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/2-Klick-Lösung?
Der Heise-Verlag versucht über eine sog. 2-Klick-Lösung einen datenschutzkonformen Einsatz aktiver Inhalte von Drittanbietern zu ermöglichen: https://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html Eine solche Lösung stößt allerdings bei Facebook auf Vorbehalte: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-beschwert-sich-ueber-datenschutzfreundlichen-2-Klick-Button-2-Update-1335658.html Auch dateschutzrechtlich gibt es an einer 2-Klick-Lösung Kritik: https://www.medien-gerecht.de/2011/09/03/ist-der-2-klick-button-wirklich-datenschutzkonform/Update: 07.09.2011:
Heise 2-Klick Button Lösung als Wordress und Joomla-Pugin erhältlich: Joomla | Wordpress Heise 2-Klick Button Lösung genügt dem unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein nicht: Facebook vs. Datenschützer: Streit um Like-Button geht weiter Wiener Jurastudent erzwingt Datenschutz-Razzia bei Facebook: https://www.zdnet.de/news/41556219/wiener-jurastudent-erzwingt-datenschutz-razzia-bei-facebook.htmWeitere Links - Update 08.09.2011:
Bundesinnenministerium spricht mit Facebook und ignoriert die Diskussion um die Facebook-Like-Button: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/09/facebook.html Facebook ändert "Datenverwendungsrichtlinien" - Like-Button bekommt eigenen Abschnitt: https://www.facebook.com/about/privacy/ Pressemitteilung des unabhängigen Landesdatenschutzzentrums Schleswig-Holstein zu dem Treffen des Innenministers mit Facebook-Vertretern: https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110908-innenminister-facebook.htm Breaking! Facebook Papier erklärt: So funktioniert der Like Button in Deutschland: https://allfacebook.de/news/breaking-facebook-papier-erklart-so-funktioniert-der-like-button-in-deutschland Auszüge aus einer während des Gesprächs mit dem Ministerium von Facebook gezeigten Präsentation, in der erklärt wird, was mit den von Facebook erhobenen Daten passiert, wie diese also verarbeitet und gespeichert werden: https://landesblog.de/umdruck%2017_2684_Facebook.pdfWenn Sie weitere Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. In unseren Website-Checks erhalten Sie neben einem Prüfungsprotokoll Ihrer Internetseite auch anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.