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Anleitung: Facebook-Impressum für Seiten und Fanpages überarbeitet

Anleitung: Facebook-Impressum für Seiten und Fanpages überarbeitet Anleitung: Facebook-Impressum für Seiten und Fanpages überarbeitet
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 27.03.2014

Facebook LogoSeit gestern gibt es die Möglichkeit, direkt ein Impressum auf FacebookPages einzubinden. Seitenbetreiber sind nach § 5 Absatz 1 TMG (Telemediengesetz) verpflichtet, ein Impressum vorzuhalten. Bisher war Betreibern von Facebook-Fanseiten anzuraten, eine externe App einzubinden, um sicherzustellen, dass das Impressum auch direkt wahrgenommen werden kann und nicht erst über „Info“ aufgerufen werden muss.
Außerdem war und ist es noch möglich, einen sog. sprechenden Link zum Impressum der Website (sofern vorhanden) zu setzen. Diesen sprechenden Link sollten Sie zumindest beibehalten, bis Ihre Seite auf das neue Design umgestellt wird.

 

Bildachweis: Facebook (https://newsroom.fb.com/Photos-and-B-Roll/265/Announcement-Resources)

Anleitung – So legen Sie das neue Facbook Impressum an:

Das neue Impressum ist auf maximal 1.500 Zeichen beschränkt. Dies reicht in der Regel aus. Anhand unserer eigenen Facebook-Page zeigen wir Ihnen, wie sich das neue Impressum anlegen lässt:
(a) Rufen Sie Ihre Seite als Seitenadministrator (verknüpftes Konto) auf.
(b) Klicken Sie „Info“ an:

Facebook Impressum Fanpages 1

(c) Die Informationen können Sie nun unter „Seiteninfo“, „Impressum“ und „bearbeiten“ in das vorgesehene Feld eintragen:

Facebook Impressum Fanpages 2

(d) Änderungen speichern. 
(e) So sieht nun das Impressum unter „Info“ mit dem aktuellen Facebook Design aus:

Facebook Impressum Fanpages 3Ein Update auf das neue Pages-Design ist nun auf den meisten Seiten erfolgt. Nach diesem Update soll der Link zum Impressum direkt aufrufbar sein.

Ansicht mit Handy-Apps:

Auf Mobilgeräten, vor allem auf Handys, wird das Impressum aktuell nicht direkt angezeigt, sondern versteckt unter dem Reiter “Weitere Informationen”.
Laut Rechtsprechung (z.B.: OLG Düsseldorf – 13.08.2013, Az.: I-20 U 75/13) reicht die Bezeichnung „Info“ jedoch nicht aus. Sie verdeutlicht dem durchschnittlichen Nutzer nicht in ausreichendem Maße, dass darüber auch Anbieterinformationen abgerufen werden können. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ein Impressum, welches unter „Weitere Informationen“ zu finden ist, nicht ausreicht. Hier bleibt vorerst nur abzuwarten, ob ein Update der mobilen Ansicht folgt. Dann könnten Abmahnungen wirksam verhindert werden.


Wenn Sie weitere Fragen zum Impressum für Facebook oder anderen Social-Media Profilen wie Xing, Google+, Twitter oder zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Check anbieten. Unser Website-Check Basis löst das oben beschriebene Problem, dazu erhalten Sie ein anwaltlich geprüftes Impressum. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.