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EU – Textilkennzeichnungsverordnung ab 08.05.2012 endgültig wirksam

EU – Textilkennzeichnungsverordnung ab 08.05.2012 endgültig wirksam EU – Textilkennzeichnungsverordnung ab 08.05.2012 endgültig wirksam
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 24.04.2012

UPDATE: Einen neueren Artikel finden Sie hier.


Am 08.05.2012 endet die Übergangszeit, nach der die neue EU-Textilkennzeichnungsverordnung endgültig in Kraft tritt. Demnach möchten wir die Gelegenheit nutzen und Sie nochmals auf die Regelung des Art. 16 I der neuen EU-Verordnung aufmerksam machen :

„Wird ein Textilerzeugnis auf dem Markt bereitgestellt, so werden die in den Artikeln 5, 7, 8 und 9 genannten Beschreibungen der Textilfaserzusammensetzung in Katalogen, in Prospekten, auf Verpackungen, Etiketten und Kennzeichnungen in einer Weise angegeben, dass sie leicht lesbar, sichtbar und deutlich erkennbar sind, sowie in einem Schriftbild, das in Bezug auf Schriftgröße, Stil und Schriftart einheitlich ist. Diese Informationen müssen für Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar sein; dies gilt auch für Fälle, in denen der Kauf auf elektronischem Wege erfolgt.“

Als Onlinehändler im Textilbereich sollten Sie die Angaben zu Ihren Produkten nach der neuen EU-Verordnung umgestalten.

Um etwaigen Abmahnungen vorzubeugen ist es Onlinehändlern im Textilbereich somit nahezulegen ihre Produktangaben bis zum 08.05.2012 richtlinienkonform umzugestalten.


 

Wenn Sie weitere Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an  info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. In unseren Website-Checks erhalten Sie neben einem Prüfungsprotokoll Ihrer Internetseite auch anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.