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EU-Parlament will neue Transparenzregeln für Verkaufsplattformen einführen

EU-Parlament will neue Transparenzregeln für Verkaufsplattformen einführen EU-Parlament will neue Transparenzregeln für Verkaufsplattformen einführen
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 16.07.2019

Das EU-Parlament diskutiert bereits seit mehreren Monaten über ein neues Reformpaket, das Kunden im Onlinehandel mehr Transparenz verspricht. Es zielt aber auch auf Bewertungsportale wie z.B. Check24.de ab, da diese ihre Bewertungskriterien nach Ansicht von Verbraucherschützern und SPD nicht ausreichend transparent offengelegt haben.

Nennung des tatsächlichen Verkäufers auf Verkaufsplattformen

Verkaufsplattformen wie z.B. Amazon oder Ebay sollen zur Nennung des tatsächlichen Vertragspartners verpflichtet werden. Aktuell sind solche Plattformen nicht dazu verpflichtet Angaben über den Vertragspartner des Kunden zu machen. Somit ist Verbrauchern oft nicht klar, dass nicht der Betreiber der Verkaufsplattform für Vertragsverstöße zuständig ist. Es muss also auch kenntlich gemacht werden, dass bei etwaigen Verstößen der Verkäufer, der über eine Verkaufsplattform seine Produkte vertreibt die Verantwortung trägt.

Rankingplatzierungen müssen begründet werden (bereits am 17.04.2019 in Kraft getreten)

Rankings, die die Qualität oder  das Preis-Leistungsverhältnis bewerten, müssen nun, nach Inkrafttreten der Reform, begründet werden. Das bedeutet, dass transparent gemacht werden muss, warum ein Produkt als Bestes seiner Kategorie gelistet wird.

Hier sind vor Allem Vergleichsportale wie z.B. Check24.de gezwungen an ihren Vergleichen zu arbeiten und ihren Rankings für Verbraucher nachvollziehbare Begründungen beizulegen. Verbraucher müssen klar erkennen können, das Empfehlungen auf Verkaufsplattformen oder Vergleichsportalen nur deshalb so weit oben stehen, weil eine Provision geflossen ist. Die SPD-Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt sagt dazu in einem Artikel der Zeit: „Das ist klar Werbung und muss als solche gekennzeichnet sein.“

Strafen bei Verstößen gegen die Reform

Wie die Zeitung die Zeit berichtete, müssen Unternehmen , die gegen die Regeln der Reform verstoßen mit angemessenen Strafen rechnen, wie hoch diese Strafen letztlich ausfallen, wird wohl erst nach bzw. bei vollumfänglichem Inkrafttreten der Reform bekannt werden.

Fazit

Nachdem Influencer in der Vergangenheit durch einfaches Markieren von Marken ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist der Schleichwerbung beschuldigt wurden, ist es nicht mehr als richtig, dass nun auch Verkaufsplattformen und Vergleichsportale offenlegen müssen, dass Produkte nach Provisionszahlungen oder anderen geldwerten Vorteilen nach platziert werden. Sollte die Bewertung neutral vorgenommen worden sein, sind auch hierfür Beweise bzw. Bewertungskriterien anzuführen.


Hier finden Sie weitere Beiträge zum Thema Schleichwerbung:

https://website-check.de/blog/amazon/olg-frankfurt-amazons-beschwerde-wegen-gekauften-rezensionen-hat-erfolghat/

https://website-check.de/blog/kennzeichnungspflichten/ministerium-liebaeugelt-mit-influencer-gesetz/

https://website-check.de/blog/kennzeichnungspflichten/schleichwerbung-durch-influencer-urteil-des-lg-karlsruhe-az-13-o-38-18-kfh-vom-22-03-2019-bzgl-taggen/


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